Mordversuch

Bub in Hundebox: 20 Jahre Haft für Mutter

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Am Donnerstag stand der letzte Tag des wohl schlimmsten Misshandlungsprozesses Österreichs an der Tagesordnung. Die Mutter (33), die ihren damals 12-jährigen Sohn in ihrer Wohnung im Waldviertel in eine Hundebox gesperrt und monatelang gequält haben soll, wurde zu 20 Jahren Haft verurteilt.

Die 40-jährige Freundin, die ihr geholfen haben soll, fasste 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Urteile nach 7 Stunden Beratung

Verurteilt wurde die Mutter wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung. Die Hauptfrage nach versuchtem Mord wurde von sieben der acht Geschworenen nach rund siebenstündiger Beratung bejaht, die beiden weiteren Punkte einstimmig.

Die ehemalige Freundin der Waldviertlerin, die Aufträge zu den Misshandlungen des Buben gegeben haben soll, wurde wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin belangt. Hier fiel das Votum der Laienrichter ebenfalls einstimmig aus.

Hundebox
© Marlene Kovacs/oe24
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Bub psychisch »Zur Gänze zerstört«

Die Höhe der Strafen sei erforderlich, um deutlich vor Augen zu führen, dass die Beschuldigten "mit ihren Handlungen ein Leben fast zerstört hätten", führte die vorsitzende Richterin aus. Auf psychischer Ebene sei der Bub, den es vorher gegeben habe, "auf jeden Fall zur Gänze zerstört" worden. Die beiden Frauen müssen dem Kind zudem gemeinsam insgesamt 80.000 Euro bezahlen.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann attestiert der 33-Jährigen eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“. Das Stadium der Unzurechnungsfähigkeit sei aber nicht erreicht, die Frau habe auch „nicht unter einem Wahn“ gehandelt.

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»Mutter hat kein Empfinden für Situation«

Vorliegend war laut Gutachter zudem eine „schwere emotionale Störung“, die Mutter habe kein Empfinden mehr für die Absurdität dieser Situation gehabt. Der Sachverständige sprach von einer monströsen kriminellen Handlung über einen langen Zeitraum. Zudem bestehe eine große Wahrscheinlichkeit dafür, dass die 33-Jährige in ab­sehbarer Zeit erneut schwere Körperverletzungs­delikte begehen werde.

Ähnlich verhält es sich mit der 40-jährigen möglichen Komplizin. Die Beschuldigte sei zurechnungsfähig gewesen, so Hofmann.

Frauen widersprachen sich vor Gericht

Die Aussagen der Angeklagten hatten sich im Prozessverlauf oft widersprochen. Am Donnerstag gab die Mutter an, dass ihr „schrecklich leid tut, was passiert ist“. Sie wisse nicht, „wie es so weit kommen hat können“ und bereute die Kontaktaufnahme mit der Zweitangeklagten. Die 40-Jährige unterstrich, dass ihr das Ausmaß der Handlungen nicht bewusst gewesen sei. „Den Fehler kann ich leider nicht mehr rückgängig machen, ich hätte da selber eingreifen müssen.“ Sie entschuldigte sich unter Tränen beim 13-Jährigen und dessen Vater. Die Staatsanwältin ortete bei der 40-Jährigen indes widersprüchliche Aussagen: „Warum sollten wir Ihnen ein Wort glauben?“

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Festgenommen wurde die Mutter, der vorgeworfen wird, dass sie ihren Sohn zumindest von Juli bis November 2022 geschlagen, gefesselt, geknebelt, ihn in eine Hundebox eingesperrt und mit kaltem Wasser übergossen hat, am 24. November 2022. Zwischen 20. und 22. November soll sie ihr Kind trotz fürcherlichen körperlichen Zustandes – von da stammt der Vorwurf des versuchten Mordes – enorm gequält haben. Als Beweis wurden Videos und Fotos gezeigt. Körperlich geht es dem 13-Jährigen wieder besser. Dass seine Seele heilen wird, ist nicht wahrscheinlich.

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