48-Jähriger hatte am Pfingstmontag Wirtsehepaar erschossen.
Wegen zweifachen Mordes, schweren Raubes und versuchten Mordes - an der 21-jährigen Tochter des am 1. Juni erschossenen Heurigenwirte-Ehepaares in Pachfurth (Bezirk Bruck an der Leitha) - ist ein 48-jähriger Bulgare am Montag am Landesgericht Korneuburg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Die Geschworenen entschieden nach knapp eineinhalb Stunden Beratung einstimmig. Staatsanwältin Elisabeth Sebek hatte in ihrem Schlussvortrag auf die vorliegenden Beweise sowie auf die "bewegende Aussage" der überlebenden Tochter verwiesen und die Höchststrafe gefordert, während Pflichtverteidiger Harald Ringelhann Zweifel an der Täterschaft seines Mandanten in den Raum stellte. Richterin Karin Santa verwies in der Urteilsbegründung u.a. auf die Verurteilung des 48-Jährigen in Deutschland wegen massiver Einbruchsdelikte.
Tat bestritten
Der Mann hatte die Tat seit seiner Festnahme kurz
nach dem Verbrechen und auch im
Verlauf des dreitägigen Prozesses bestritten und seinen Aufenthalt
in Österreich in der Woche vor Pfingsten mit diversen Geschäften begründet.
Nach zahlreichen Zeugenaussagen seit Prozessbeginn, die den Pkw des
Beschuldigten in den Tagen vor und am Abend der Bluttat in der Gegend und im
Ort beobachtet hatten, belastete am heutigen dritten Verhandlungstag das
DNA-Gutachten den 48-Jährigen. Die am Türgriff des Hintereingangs
sichergestellte Mischspur zeige das Hauptprofil des Verdächtigen. Lediglich
eine von 2,4 Millionen Personen könnte die Spur verursacht haben, erläuterte
Gutachterin Christa Nussbaumer.
Zur Identifizierung des mutmaßlichen Täters hatten Polizeibeamte - im Beisein von Verwandten - der Tochter noch in der Intensivstation des Krankenhauses einen Katalog mit Fotos von 14 Männern vorgelegt. Bei Lichtbild Nummer vier habe sich der Puls der Schwerverletzten beschleunigt, die Überwachungsmonitore gaben akustische Signale ab. Sie habe in der Folge gesagt, den Verdächtigen vor allem an den Augen und -brauen erkannt zu haben.
Die Tochter wurde aus Gründen des Opferschutzes am heutigen Tag unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Im Anschluss hielt Richterin Karin Santa dem Beschuldigten die Aussage der 21-Jährigen vor, wonach sie "das Gesicht des Täters nie vergessen" werde - und: sie habe den Bulgaren eindeutig als Täter erkannt. Nachdem sie von einem Projektil in den Rücken getroffen worden war, stellte sie sich tot. Ohne rasche medizinische Hilfe wäre die junge Frau verblutet, sagte Santa.
Ihr Freund (20) war im Obergeschoß des Hauses geblieben und nach dem Schuss auf die 21-Jährige, die wegen zuvor gehörter Geräusche im Lokal Nachschau gehalten hatte, auf das Dach des Nachbarhauses geflüchtet. Nachdem er einen unbeleuchteten Wagen vom Haus wegfahren gesehen hatte, stieg er hinunter, fand seine Freundin "Gott sei Dank" noch am Leben und rief die Polizei an. "Ich habe ihre Hand gehalten und mit ihr geredet, damit sie wach bleibt."