Wiener (59) wurde zu 21 Monaten bedingter Haft verurteilt.
Zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten ist am Montag ein Wiener am Landesgericht St. Pölten wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden. Der 59-Jährige soll ohne entsprechende Ausbildung als Mediziner tätig gewesen sein und sich u.a. bei Motorsportveranstaltungen als Notarzt ausgegeben haben. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Richter Markus Pree sprach von einer "angemessenen" Strafe. Die Schadenssumme von rund 4.500 Euro sei zwar "nicht die höchste", allerdings müsse der Zeitraum, der sich über mehrere Jahre erstreckte, berücksichtigt werden. Zudem habe der Angeklagte eine "gewisse Gleichgültigkeit gegenüber der Integrität anderer Personen" entwickelt.
Mann übernahm Bereitschaftsdienste seiner Freundin
Der gelernte Mechaniker hatte sich eingangs schuldig bekannt. "Es ist ihm klar, dass er einen Riesenunsinn gemacht hat", hielt sein Verteidiger im Eröffnungsplädoyer fest. Sein Mandant sei aus "fehlgeleitetem Stolz" als Arzt aufgetreten. In den 1970er-Jahren habe er sich zum Sanitäter ausbilden lassen, sagte der Angeklagte. 1998/99 habe er dann eine Ärztin kennengelernt, mit der er in der Folge eine Beziehung einging. Er habe sie immer wieder in Bereitschaftsdiensten "aus Interesse" und "weil sie mich gebeten hat" unterstützt, erläuterte der 59-Jährige gegenüber Richter Markus Pree.
Der Wiener gab zu, dass er sich bei Motorsportveranstaltungen in NÖ, im Burgenland und in Tirol als Arzt unter dem Namen seiner Lebensgefährtin ausgegeben und dafür Geld bekommen hat. Seine Freundin soll davon nichts gewusst haben. Er bestritt auch nicht den weiteren Vorwurf, 18 ärztliche Bereitschaftsdienste von ihr übernommen zu haben. Wenn sie im Krankenhaus war, sei er eingesprungen und "manchmal habe ich mich auch hinreißen lassen", sagte der 59-Jährige. Dieses Geld habe aber nicht er kassiert, es sei auf das Konto der Ärztin überwiesen worden.
Mit einem Stempel als "Dr. med." unterfertigte er laut Anklage zudem sämtliche Berichte und Protokolle. Er habe u.a. die Renntauglichkeit von Motorsportlern bescheinigt, Spritzen gesetzt, Infusionen angehängt und sogar Totenfeststellungen durchgeführt, schilderte der Wiener. Staatsanwältin Kathrin Bauer hatte in ihrem Schlussplädoyer einen Schuldspruch gefordert. Der Angeklagte nahm das Urteil an.