Wr. Neustadt

Neun Jahre Haft für 41-jährigen Bankräuber

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In Verhandlung gab 41-Jähriger Lebensgefährtin als Anstifterin und Mittäterin preis.

Ein 41-jähriger Mann ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht zu neun Jahren Haft verurteilt worden, nachdem er in der Bundeshauptstadt und in Wiener Neustadt zwei Banken überfallen hatte. Die Verhandlung verlief insofern turbulent, als der Angeklagte zur Überraschung des Schöffensenats (Vorsitz: Sonja Weis) und der Staatsanwältin seine Lebensgefährtin als Anstifterin und Komplizin preisgab.

Da er die 29-Jährige, die als Zuhörerin zur Verhandlung erschienen war, eigenen Angaben zufolge am Weg zum Gerichtssaal im Vorbeigehen von seinem Vorhaben informiert hatte ("Für dich ist es besser, wenn du gehst"), flüchtete diese umgehend noch vor Prozessbeginn aus dem Gerichtsgebäude und konnte sich damit vorerst ihrer Festnahme entziehen.

"Wir sind in Geldschwierigkeiten gekommen", schilderte der Angeklagte dem Gericht seine triste finanzielle Lage. Seine Freundin und er wären dem Glücksspiel verfallen gewesen und hätten sich einen beträchtlichen Betrag bei Geldverleihern ausgeborgt. "Eines Tages sind sie bei uns zu Hause gestanden und haben das Geld gewollt. Sie haben uns bedroht und mich geschlagen", erzählte der 41-Jährige.

Darauf habe ihn seine Freundin unter Druck gesetzt, sich mittels eines Raubes das dringend benötigte Bargeld zu beschaffen: "Sie hat mir gesagt, wenn du nichts machst, mach ich's." Also sei er mit einer Gaspistole am 23. November 2012 in eine Filiale der Raiffeisenbank in Wien-Simmering marschiert und habe seine Forderung "Her mit dem Geld!" untermauert, indem er die Angestellte in die Mündung der Waffe blicken ließ. Die Beute von 20.000 Euro habe er seiner vor der Filiale wartenden Lebensgefährtin übergeben, berichtete der 41-Jährige.

Da das Geld nicht reichte, um die Schulden zu begleichen, habe die Frau "Wir müssen noch einen Raub machen" verlangt. Am 8. Jänner 2013 überfiel der 41-Jährige unter Mitnahme der Gaspistole eine Filiale der Erste Bank in Wiener Neustadt, wobei ihn die Frau erneut zum Tatort chauffierte und in der Nähe wartete. Die Beute fiel mit 78.000 Euro recht üppig aus. Nach Tilgung der offenen Verbindlichkeiten blieben dem Paar noch 50.000 Euro, mit denen sie sich ein angenehmes Leben machen hätte können, wäre der Mann nicht nach Veröffentlichen der Bilder aus den Überwachungskameras festgenommen worden. Er war bei beiden Überfällen unmaskiert, aber jeweils mit einer auffallenden Armani-Mütze aufgetreten, was seine Identifikation nicht sonderlich schwer machte.

Um mit einer milden Strafe davonzukommen, hatte er in weiterer Folge seine Freundin, über deren Rolle er der Polizei und Justiz gegenüber Stillschweigen bewahrte, zur Übergabe des noch vorhandenen Geldbetrags zu bewegen versucht. Die 29-Jährige weigerte sich, stellte ihre Besuche im Landesgerichtlichen Gefangenenhaus ein und zog - offenbar mit dem Geld - in die Schweiz.

"Dabei habe ich das für sie gemacht", gab der Angeklagte verbittert zu Protokoll. Sie habe ihn "ohne Geld, ohne Anwalt, ohne nix gelassen. Sie soll dafür auch gerade stehen."

Gegen die über ihn verhängte Strafe legte der Mann Rechtsmittel ein: "Ich möchte dagegen Berufung machen." Das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

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