Selbstverbrennung

Zwei Freisprüche im Wiener Neustädter Mordprozess

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Mit zwei Freisprüchen hat ein Mordprozess am Landesgericht Wiener Neustadt am Montag geendet.

Beschuldigt waren eine 33-Jährige und ein ebenso alter Türke, angeblich der Liebhaber der Frau. Die beiden hätten laut Anklage den Ehemann der Beschuldigten im September 2006 in Ternitz (Bezirk Neunkirchen) dazu ermutigt, sich selbst anzuzünden. Das Opfer, das an religiösen Wahnvorstellungen litt, starb dabei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Staatsanwältin meldete Nichtigkeitsbeschwerde an
Hinsichtlich der Mordfrage antworteten die acht Geschworenen in beiden Fällen mit sechs Mal Nein und zwei Mal Ja. Staatsanwältin Barbara Sengstschmid meldete umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an. Beide Angeklagte befanden sich rund neun Monate in Untersuchungshaft. Während die Türkin nach dem Urteilsspruch enthaftet wurde, klickten für ihren Landsmann wieder die Handschellen. Der 33-Jährige war in Wien vor rund einer Woche rechtskräftig zu sechs Jahren Haft wegen versuchten schweren Raubes verurteilt worden. Die Dauer der Untersuchungshaft wird ihm auf diese Strafe nun angerechnet.

Als Motiv für die Tat in Ternitz wurde in der Anklageschrift unter anderem Lebensversicherungen des 35-Jährigen genannt, die der Ehefrau zu gute kamen. Auch sollen die 33-Jährige und der Zweitangeklagte ein Verhältnis gehabt haben. Der 35-Jährige habe geglaubt, er sei ein "Dede", ein Nachkomme Mohammeds. Der Türke habe in der Vorstellung gelebt, dass er nicht sterben werde, wenn er sich selbst anzünde. Dies trat allerdings ein, als er sein Vorhaben umsetzte

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