Nikotinbeutel

NÖAAB begrüßt Novellierung des Tabakgesetzes

Die Novelle zum Tabakgesetz ging am Mittwoch in Begutachtung und soll im Juli 2026 in Kraft treten. Vorgesehen ist der Verkauf von Nikotinbeutel zukünftig nur mehr in Trafiken und ein generelles Werbeverbot.

Bereits im Juli 2024 forderte NÖAAB-Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister und VPNÖ-Jugendsprecher LAbg. Florian Krumböck ein bundesweites Verkaufsverbot für Nikotinbeutel an Jugendliche unter 18 Jahren sowie ein generelles Werbeverbot. 

"Auch wenn es fast zwei Jahre gedauert hat bis unsere Forderungen umgesetzt wurden ist es sehr positiv, dass es nun zu strengeren Bestimmungen hinsichtlich des Erwerbs von Nikotinbeutel, zukünftig nur mehr in Trafiken, und einem generellen Werbeverbot kommt“, zeigt sich Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB) erfreut. 

Hohe Suchtgefahr

"Der Gebrauch psychoaktiver Substanzen wie illegale Drogen, Medikamente oder Nikotin können zu gesundheitlichen Problemen bis zur Entwicklung einer Sucht führen. Insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene stellt der Konsum eine große Gefahr dar. Es ist unsere Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor den Gefahren des Substanzmissbrauchs zu schützen. Präventionsmaßnahmen und Aufklärung seien dabei entscheidende Mittel, um das Bewusstsein für die Risiken zu schärfen und den Konsum zu verhindern“, so Teschl-Hofmeister abschließend.

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