Angeklagter kam nicht zum Prozess

Schuldspruch nach Attacke auf Beamte in Kellergasse

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Wegen einer Pfefferspray-Attacke auf zwei Beamte im Jänner in einer Kellergasse in Hadres (Bezirk Hollabrunn) ist ein 54-Jähriger am Mittwoch am Landesgericht Korneuburg in Abwesenheit zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt worden.  

Der Schuldspruch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und schwerer Körperverletzung ist rechtskräftig. Der Angeklagte hatte mit seiner Partnerin und sechs Kindern illegal in einem Presshaus in Obritz gewohnt, die Causa sorgte für Aufsehen.

Statt "einen Kaffee anzubieten" kam es zur Pfefferspray-Attacke 

Der am Mittwoch juristisch aufgerollte Vorfall datiert vom Nachmittag des 26. Jänner. Der Beschuldigte und seine Familie bewohnten damals ein Presshaus mit angeschlossener Kellerröhre. Ein Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn und ein Beschäftigter des Gemeindeamtes hielten Nachschau an der Adresse. Dabei soll es aus einer Entfernung von mehreren Metern zum Pfefferspray-Angriff gekommen sein - anstatt den Männern, die zu respektieren seien, "einen Kaffee anzubieten", wie der Staatsanwalt hervorhob.

Vom nicht anwesenden Angeklagten wurde in einer in der Einzelrichterverhandlung verlesenen Aussage betont, dass er sich von den beiden Personen bedroht gefühlt habe. Das Duo habe sich zuvor nicht ausweisen wollen - was beide freilich am Mittwoch im Zeugenstand nicht bestätigten.

Mit sechs Kindern in Weinkeller verbarrikadiert

Der gerichtlich unbescholtene 54-Jährige soll sich später mit den Kindern in dem Weinkeller verbarrikadiert haben. Das Objekt wurde auf Anordnung der Staatsanwaltschaft durchsucht. Dort befanden sich die 40-jährige Partnerin des Beschuldigten und sechs Kinder im Alter von sieben Monaten bis fünf Jahren. Entdeckt wurden mehrere Waffen sowie ein riesiger Vorrat u. a. an Lebensmitteln.

Meldezettel oder Geburtsurkunden für die Kinder gab es keine. Da die Identität der Kleinen nicht geklärt werden konnte, wurden diese vorübergehend in die Obhut des Fachgebietes Sozialarbeit der Bezirkshauptmannschaft übergeben. DNA-Tests bestätigten in der Folge die Vaterschaft des Mannes. Seit Februar sind die Kinder wieder in Obhut der Eltern. Die Familie zog in eine Wohnung.

Deswegen konnte Angeklagter nicht anwesend sein

Ein aktueller Aufenthaltsort des Angeklagten ist dem Gericht allerdings nicht bekannt. Die Abwesenheit des 54-Jährigen beim Prozess begründete Verteidigerin Astrid Wagner damit, dass der Beschuldigte sich nicht mehr in Österreich befinde und eine Anreise zum Prozess aus wirtschaftlicher Sicht nicht machbar sei. Verwiesen worden war bereits im Vorfeld auf Reisekosten in Höhe von 17.000 Euro. Ihr Mandant habe um eine Videokonferenz ersucht, dies sei aber aus rechtlichen Gründen nicht machbar, sagte Wagner.

Der Einzelrichter sah die Voraussetzungen für einen Prozess in Abwesenheit des Beschuldigten gegeben. Der Angeklagte habe die Ladung erhalten und sich nicht zuletzt auch bereits zuvor umfänglich zu den Vorwürfen geäußert. In den verlesenen Aussagen sprach der 54-Jährige generell von einer Situation der Angst. Grundsätzlich zeigte er sich reuig, nunmehr erscheine ein "unverzüglicher Anruf bei der Polizei" als bessere Lösung.

"Er würde das jetzt nicht mehr so machen" 

Ähnlich äußerte sich auch Wagner, die von einer "kopflosen Situation" sprach. Die Verteidigerin betonte, dass der Beschuldigte nunmehr einräume, überreagiert zu haben: "Er würde das jetzt nicht mehr so machen."

Von der folgenden Berichterstattung - die Causa rund um die im Presshaus wohnende Familie sorgte auch im Ausland für Schlagzeilen - habe sich der Beschuldigte vorverurteilt gefühlt, betonte Wagner. "Es ist ja wahnsinnig viel in den Medien gestanden." Alles habe sich jedoch in Luft aufgelöst, die Kinder des Angeklagten seien "wirklich wohlgeraten".

Für den Einzelrichter war der Schuldspruch ein durchaus klarer Fall. Der Angeklagte habe Pfefferspray mit sich getragen und die Beamten eindeutig nicht in das Presshaus lassen wollen. Der 54-Jährige lehne "offenbar jegliche Behörden ab", bewege sich "etwas in der Staatsverweigerer-Szene". Mildernd hätten sich der bisher ordentliche Lebenswandel und das vorliegende Teilgeständnis ausgewirkt. Als erschwerend erachtet wurden das Zusammentreffen zweier Vergehen und die Verletzung von Beamten. Der Staatsanwalt und die Verteidigerin gaben jeweils einen Rechtsmittelverzicht ab - Zweitere nach SMS-Kontakt mit dem Beschuldigten.
 

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