Skandal-Urteil

Sekten-Eltern ließen Kind sterben: Fünf Jahre Haft

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Wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge. Urteile nicht rechtskräftig.

Ein 39-Jähriger und seine Ehefrau (35) sind am Mittwochabend in Krems wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge nicht rechtskräftig zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Sie sollen die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13-Jährigen Tochter nicht behandeln haben lassen. Die Krankheit hatte laut Obduktion den Tod des Mädchens ausgelöst.

Die beiden Hauptfragen nach Mord durch Unterlassung wurden von vier Laienrichtern bejaht und von ebenso vielen verneint. Bei Stimmengleichheit ist ex lege zugunsten der Angeklagten vorzugehen. Alle acht Geschworenen votierten bei den Eventualfragen nach gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge für Ja.
 

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