Urteil

Sieben Jahre Haft in Schlepper-Prozess

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Alle fünf Angeklagten wurden in Korneuburg schuldig gesprochen.

Ein Schlepperprozess mit fünf Angeklagten am Landesgericht Korneuburg ist am Donnerstag mit Haftstrafen von 15 Monaten bis sieben Jahren zu Ende gegangen. Zwei weibliche Beschuldigte erhielten teilbedingte Strafen. Der zu sieben Jahren verurteilte 43-Jährige meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Damit sind die Urteile nicht rechtskräftig.

Die drei Männer und zwei Frauen, die seit fünf Monaten in U-Haft sitzen, mussten sich vor einem Schöffensenat für die Schleppung von rund 2.000 Flüchtlingen zwischen Frühjahr und September 2015 verantworten. Allein von Mai bis September wurden laut Anklage 1.500 Menschen transportiert.

Einschlägige Vorstrafen
Richter Dietmar Nussbaumer erklärte, dass bei dem 43-jährigen Serben seine einschlägigen Vorstrafen erschwerend hinzukamen. Dessen 60-jährige Lebensgefährtin erhielt vier Jahre Haft, davon drei Jahre bedingt, die 59-jährige Mutter drei Jahre, davon zwei Jahre bedingt. Strafmildernd wirkten sich die Unbescholtenheit und die Geständnisse der Frauen aus, die ihre Wohnungen in Wien für Fahrer der Transporte als Schlafplatz zur Verfügung gestellt hatten.

Ein unbescholtener Beschuldigter (36) wurde zu drei Jahren Haft verurteilt. Beim 50-jährigen Angeklagten kam wegen seiner Vorstrafe keine teilbedingte Strafe in Betracht, erklärte der Richter. Beide Männer - serbische Staatsbürger - saßen bei Flüchtlingstransporten über die Grenze am Steuer.

Profitgier
Als die "Profitgier noch größer wurde", wurden auf "großen Touren" dreimal pro Woche im Konvoi bis zu 40 Flüchtlinge in teils völlig überladenen Fahrzeugen nach Österreich geschleppt, führte Staatsanwältin Bianca Schöndorfer aus. Unter anderem wurden in einem Renault Espace, in dem Sitze entfernt worden waren, 14 Personen teils übereinander liegend transportiert.

Bei einer Tour wären die Insassen eines Kastenwagens beinahe durch Rauch nach einem Motorschaden erstickt, wie ein Flüchtling zu Protokoll gab. Die Männer am Steuer waren angewiesen worden, die Fahrt nicht zu unterbrechen. Die Flüchtlinge wurden weder mit Wasser noch mit Nahrung versorgt.

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