Weil Jugendliche zwei Tage nach Silvester noch immer mit Böllern und Raketen hantierten, brannte in NÖ ein Haus ab, eine Familie verlor alles Hab und Gut. Feige rannten sie davon - erst als bekannt wurde, dass es ein Video gibt, haben sie sich nun via Rechtsanwaltskanzlei gestellt.
NÖ. Nach dem Brand eines Einfamilienhauses am vergangenen Freitagabend in Langenrohr (Bezirk Tulln) steht die Klärung des Sachverhalts so gut wie fest. Polizeisprecher Johann Baumschlager bestätigte auf Anfrage, dass sich eine Rechtsanwaltskanzlei bei der Polizeiinspektion Tulln gemeldet und avisiert habe, jene fünf Jugendlichen zu vertreten, die als Verursacher des Infernos gelten.
Ausgelöst wurden die Flammen durch Feuerwerksraketen, die von den fünf Teenies am Fußballplatz von Langenrohr abgefeuert worden waren. Eine oder mehrere davon landeten auf dem Carportdach des angrenzenden Hauses der Familie Thomas und Gabriele O., die zu Hause waren und sich im letzten Moment retten konnten. Das übergreifende Feuer vernichtete ihr Lebenswerk - das niedergebrannte Haus muss bis zum Keller abgetragen werden. Die Familie, die derzeit bei einer Tochter lebt, steht vor dem Nichts. Die Marktgemeinde Langenrohr hat ein Spendenkonto eingerichtet.
Wie schließlich bekannt wurde, ist die von der Polizei gesuchte Bande auf einem Video zu sehen - das ein von der Böllerei genervter Nachbar mit dem Handy gefilmt hat. Er übergab das Material der Polizei.
213 Feuerwehrleute aus mehreren Bezirken waren im Löscheinsatz gestanden. Verletzt wurde zum Glück niemand. Das Einfamilienhaus, ein Carport, ein Auto sowie ein Nebengebäude sind laut Polizei fast zur Gänze ausgebrannt. Ein Übergreifen der Flammen auf andere Wohngebäude konnte durch den Großeinsatz der Löschmannschaften verhindert werden,.
Die offenbar von den Familien der mutmaßlichen Täter beauftragte Rechtsanwaltskanzlei teilte laut Exekutive mit, eine Bevollmächtigung an die Polizeiinspektion Tulln zu übermitteln. Bis Donnerstagvormittag sei das noch nicht der Fall gewesen. Nähere Details würden vorerst nicht bekanntgegeben, weil etwa Einvernahmen noch bevorstünden. Die Klärung des Sachverhalts sei jedoch zu erwarten.