Justiz-Balamage

Nur ein Monat Haft für Frau, die Baby erstickte

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Die 26-Jährige erhält 18 Monate teilbedingte Haft. Die Mörderin des eigenen Kindes will nun Kindergartenhelferin werden.

Eine Blamage für unsere Justiz: Wegen Tötung eines Kindes bei der Geburt ist am Mittwoch eine 26-jährige Wienerin im Straflandesgericht zu 18 Monaten Haft verurteilt worden. Einen Monat muss sie dem Richterspruch zufolge im Gefängnis verbringen, der Rest wurde ihr unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Die dreifache Mutter hatte am 16. Juli 2007 in ihrem Elternhaus in Wien-Donaustadt eine gesunde Tochter zur Welt gebracht und unmittelbar nach der Geburt mit bloßen Händen und einem Kopfpolster erstickt.

Sorgerecht für Kinder entzogen
Die Frau lebt mit zwei Kindern - fünf und drei Jahre alt - nach wie vor im Einfamilienhaus ihrer Eltern. Die Obsorge wurde allerdings 2006 der Mutter der 26-Jährigen übertragen, weil das Jugendamt dies für dringend nötig befand. "Man wollte mich auf den rechten Weg bringen", gab dazu die junge Frau in ihrer Verhandlung an.

Eigenes Kind zur Adoption freigegeben
Ein weiteres Kind hatte sie unmittelbar nach der Geburt zur Adoption freigegeben. "Es war das Beste für das Kind", erfuhr das Gericht. Sie habe diesem "eine bessere Zukunft bei Pflegeeltern" ermöglichen wollen. Zu den Vätern bestehe "absolut kein Kontakt". Sie sei jung und verliebt gewesen und ausgenutzt worden, tat sie ihre Ex-Freunde mit einem Atemzug ab.

Verhütung zu teuer: heimliche Schwangerschaft
Im Vorjahr wurde die Bürokauffrau neuerlich schwanger, zumal sie - so ihre eigene Aussage - aus finanziellen Gründen vom Verhüten Abstand genommen hatte. Sie erzählte davon nur ihrem damaligen Freund, der umgehend die Beziehung beendete. Ihren Eltern versuchte sie die Schwangerschaft zu verheimlichen. Speziell ihre Mutter bemerkte aber den größer werdenden Bauch und stellte entsprechende Fragen. Die 26-Jährige leugnete, in "anderen Umständen" zu sein.

"Konnte mit niemandem reden"
Sie habe befürchtet, von ihrem Vater rausgeschmissen zu werden, rechtfertigte sie sich vor dem Schöffensenat. Sie könne schon seit der Hauptschule mit ihren Eltern nicht "richtig reden", sagte die Beschuldigte: "Es war immer die Panik, die ich zu Hause gehabt habe. Mit niemandem reden können."

Kind "alleine zur Welt geholt"
Sie habe daher geplant, sich wie beim letzten Mal ins Krankenhaus zu begeben, sobald die Wehen einsetzten, und das Neugeborene wieder zur Adoption freizugeben. Ihren Angaben zufolge wurde sie diesmal jedoch von den Wehen überrascht, nachdem sie ihre Kinder schlafen gelegt hatte: "In mir hat sich richtig eine Panik zusammen gebaut." Sie habe in dieser Situation das Kind "alleine zur Welt geholt", was "eigentlich relativ schnell" gegangen sei. Schmerzen habe sie keine gehabt.

Im "Blackout" eigenes Kind erstickt
Als sie das Baby anblickte, sei ihr nur der Gedanke durch den Kopf gegangen, was nun zu tun sei. Da habe sie schon den Polster in der Hand gehabt und - als das Neugeborene kurz aufweinte - zugedrückt: "Ich wollte, dass niemand einen Schrei oder irgendwas hört." Es habe sich um ein "Blackout" gehandelt: "Ich wusste nicht, was ich mache."

Leiche im Kopfpolster versteckt
Den Leichnam stopfte sie in einen Polsterbezug und versteckte diesen unterm Bett. Dann begab sie sich aufgrund der starken Blutungen ins Spital, wo ihr die Ärzte nach der Untersuchung auf den Kopf zusagten, dass sie soeben ein Kind zur Welt gebracht haben musste. Die 26-Jährige gab das schließlich auch zu.

Hört Phantomschreie von Kindern
Die zur Verhandlung geladenen Eltern der Frau entschlugen sich im Zeugenstand der Aussage. Die Beschuldigte gab noch, seit Monaten an Alpträumen zu leiden. Sie höre "Kinder schreien, wo keine Kinder sind", sehe das tote Baby oft vor sich: "Es holt mich jeden Tag ein."

Arbeit im Kindergarten als Therapie?
Ihr aktueller Berufswunsch "klingt ein bisschen absurd", wie die vorsitzende Richterin bemerkte: Die Frau lässt sich über Vermittlung des AMS zur Kindergartenhelferin ausbilden. "Ich würde das Ganze dadurch besser verarbeiten", verteidigte sie ihr Ziel. Sie könne nur nach vorne blicken: "Ich muss wieder ins Leben zurückfinden."

Psychotherapie
Der Senat trug der Frau auf, sich einer psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen. Mit dem Urteil war Verteidiger Harald Schuster einverstanden. Staatsanwältin Julia Koffler-Pock meldete demgegenüber Berufung an: Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren erschien ihr das verhängte Strafausmaß zu gering. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

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