Ein Gynäkologe muss sich nach dem Tod eines Neugeborenen im Vöcklabrucker Spital vor zwei Jahren am Dienstag im Landesgericht Wels wegen grob fahrlässiger Tötung und grob fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
OÖ. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 64-Jährigen mehrere Verstöße gegen die Sorgfaltspflicht vor. Der Arzt zeigte sich bisher nicht geständig.
Durch schwere Behandlungsfehler und Mängel bei der fachärztlichen Aufklärung der Mutter bei der Entbindung im Dezember 2021 sei es zu einem Riss der Gebärmutter gekommen, die eine Notoperation notwendig gemacht habe, hält die Anklagebehörde dem Mediziner vor. Das Baby starb wenige Tage nach der Geburt aufgrund der dabei erlittenen Gehirnschäden. Bei der Mutter kam es zu großem Blutverlust. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Angeklagten bis zu drei Jahre Haft.
Die Verteidigung beantragte nach den Zeugenaussagen die Ladung einer Ärztin, die belegen könne, dass die Hochschwangere über die Risiken "ausführlich" informiert worden sei, sowie der betroffenen Frau. Deren Erscheinen vor Gericht ist fraglich, da sie derzeit erneut schwanger ist, und laut einer Psychologin stelle dies eine Gefährdung für Mutter und Kind dar. Darauf wurde vertagt.