Der Hauptstreitpunkt nach Scheidungen in Oberösterreich ist die Unterhaltsregelung.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Linzer Johannes Kepler Universität, die Soziallandesrat Josef Ackerl (S) gemeinsam mit den Autoren am Dienstag in Linz vorgestellt hat.
87 Prozent der Kinder bei der Mutter
Die Studie verknüpft Scheidungen der Jahre 1997 bis 2004 mit den zugehörigen Pflegschaftsakten von rund 1.850 Kindern. 95 Prozent der Scheidungen erfolgten einvernehmlich, 87 Prozent der Kinder lebten nachher bei der Mutter, nur acht Prozent beim Vater. Gemeinsame Obsorge beider Elternteile wurde in etwa einem Siebentel der Fälle vereinbart, lediglich bei einem Sechstel gab es zum Zeitpunkt der Scheidung bereits eine Besuchsregelung.
Junge Richterinnen wirken positiv
Änderungsanträge nach der Scheidung wurden besonders häufig gestellt, wenn eine größere Zahl minderjähriger Kinder betroffen war oder wenn nur ein Partner im Verfahren eine Rechtsvertretung hatte. Hatten beide Seiten juristische Unterstützung, hielt die getroffene Vereinbarung eher. Auch junge Richterinnen wirken sich offenbar positiv aus: Standen sie dem Verfahren vor, gab es weniger Änderungsanträge, so die Studienautoren.
22.000 Kinder gerichtlich vertreten
Eine der wesentlichsten Aufgaben der Jugendwohlfahrt sei es, Minderjährigen bei der Durchsetzung ihrer Rechte - meist handelt es sich um Unterhaltsansprüche - zu helfen, erklärte Ackerl. Trotz sinkender Geburtenrate sei die Zahl der Klienten in den vergangenen Jahren stark gestiegen: 1992 wurden 16.200 Kinder und Jugendliche vertreten, 2005 waren es bereits knapp 22.000. Den Grund dafür sieht Ackerl in den hohen Scheidungsraten.
80 Prozent der Frauen unterhaltslos
Von den geschiedenen Frauen erhielten übrigens 80 Prozent keinen Unterhalt, weil sie nach Ansicht der Richter in der Lage waren, für ihren Lebensunterhalt selbst zu sorgen.