Teilbedingte Strafen

Krebspatienten betrogen: Urteil in OÖ

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18 Monate bedingt plus unbedingte 7.200 Euro Geldstrafe für Beitragstäter.

Zwei Männer, die zum Teil austherapierte Krebspatienten betrogen hatten, indem sie ihnen wirkungslose Mittel um teures Geld verkauften, sind Mittwochnachmittag im Landesgericht Linz zu teilbedingten Strafen verurteilt worden. Der 75-jährige Haupttäter fasste drei Jahre aus, davon eines unbedingt, sein 52-jähriger Beitragstäter 18 Monate Haft bedingt plus eine unbedingte 7.200 Euro Geldstrafe.

Die beiden Angeklagten haben als angebliche Immunberater an insgesamt 24 Patienten Trink- oder Spritzenkuren verkauft. Die Präparate waren aber willkürlich zusammengemischt aus Nahrungsergänzungs- oder Vitaminmitteln und ohne medizinische-therapeutische Wirkung. Dafür kassierte einer über 154.000 Euro, der andere 113.000 Euro. Dazu erschlichen sie sich noch Darlehen von 80.000 beziehungsweise 50.000 Euro, die sie nie zurückzahlten.

Der Schuldgehalt ihrer Taten spielte laut Richter Rainer Nimmervoll "in der Oberliga". Sowohl die voll geständigen Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft erklärten Rechtsmittelverzicht - die Urteile des Schöffengerichts wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges sind somit rechtskräftig.
 

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