OLG: Zwei zusätzliche Milderungsgründe

Messerstecherei in Linz: Haft um ein Jahr auf sechs herabgesetzt

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Das Oberlandesgericht Linz hat am Montag die Strafe wegen absichtlich schwerer Körperverletzung für einen 22-Jährigen um ein Jahr auf sechs herabgesetzt.

Linz. Der Mann hatte bei einer Messerstecherei in der Linzer Altstadt vier Personen attackiert. Der Angeklagte hatte gegen die Strafhöhe berufen.

Vier Menschen in Brust- bzw. Bauchbereich gestochen

In den frühen Morgenstunden des 23. Dezember 2018 war es in der Altstadt vor einem Lokal zu einer Auseinandersetzung gekommen. Der Österreicher hat dabei vier Menschen in den Brust- bzw. Bauchbereich gestochen. Bei drei Opfern waren die Verletzungen laut Sachverständigen potenziell lebensgefährlich. Den angeklagten Mordversuch verneinten die Geschworenen im Prozess vor dem Landesgericht Linz und sprachen ihn wegen absichtlich schwerer Körperverletzung schuldig.

"Es tut mir furchtbar leid, dass die Situation so ausgeartet ist", sagte der 22-Jährige am Montag. Sein Verteidiger führte aus, dass der damals 21-Jährige sich nach der Tat selbst gestellt und ein Geständnis abgelegt hätte. Außerdem sei eine Eigenverletzung nicht als Milderungsgrund behandelt worden und der Beschuldigte habe seither noch 3.500 Euro Teilschmerzengeldforderungen beglichen.

Strafe um ein Jahr herabgesetzt

Das Oberlandesgericht setzte die Strafe um ein Jahr herab. Es seien mit der eigenen schweren Verletzung und den Zahlungen an die Privatbeteiligten zwei Milderungsgründe dazugekommen und ein Erschwerungsgrund mit einer nicht einschlägigen Vorstrafe weggefallen, erklärte die vorsitzende Richterin.

 

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