Obfrau finanzierte jahrelang mit Förder- und Vereinsgeldern Spielsucht - zu vier Jahren Haft verurteilt - Urteil nicht rechtskräftig.
Die ehemalige Obfrau eines Sozialvereins und ihr Lebensgefährte sind am Dienstag im Landesgericht Linz wegen eines millionenschweren Förder- und Sozialbetrugsfalls zu vier Jahren unbedingter bzw. neun Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Die 40-Jährige soll mit manipulierten Abrechnungen 766.000 Euro zu viel an Förderung kassiert und zwei Vereine um 1,65 Mio. Euro gebracht haben.
Der 44-Jährige habe ihr jahrelang blind vertraut, als der Fall aufzufliegen drohte, half er u. a., Beweismittel zu fälschen. Als Motiv für die Tat führte die Hauptangeklagte ihre Spielsucht an. Allerdings hatte sie mit den Vereinsgeldern auch mehrere Autos gekauft sowie einen Hausbau finanziert. Sie sowie ihr Partner legten vor Gericht ein umfassendes Geständnis ab. Im Fall der Hauptangeklagten kündigten Staatsanwaltschaft und Verteidigung Berufung an - somit nicht rechtskräftig. Das Urteil gegen ihren Lebensgefährten ist hingegen bereits rechtskräftig.