Es drohen Strafen von bis zu 20.000 Euro und ein fünfjähriges Jagdverbot, wenn man besonders geschützte Arten jadt.
OÖ. Auf knapp 150 Seiten ist im neuen Jagdgesetz für Oberösterreich in 95 Paragrafen die Ausübung der Jagd als Teil der Landeskultur, also der Gesamtheit der Maßnahmen zur Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung des Bodens und zur Erhaltung der Kulturlandschaft. "Damit wird explizit das Zusammenspiel und die Notwendigkeit des Miteinanders von Jagd und Landwirtschaft betont", sagt Michaela Langer-Weninger (ÖVP). "Die Zusammenarbeit zwischen
Landwirtschaft und Jägerschaft zu fördern und zu vereinfachen, ist auch eine der drei
wesentlichen Stoßrichtungen der Gesetzes-Neuerung. Darüber hinaus bringt das Oö.
Jagdgesetz eine wesentliche Deregulierung sowie ein strenges und hartes Vorgehen
gegen Wildtierkriminalität". Konkret bedeutet das: Die Ausübung der Jagd ist für unter 18-Jährige nur in Begleitung einer volljährigen und entsprechend legitimierten Begleitperson erlaubt. Zudem gibt es eine klare Regelung für Jagdkartenentzüge und Festlegung
einer Mindestentzugsdauer bei Schonzeitenverletzungen und höhere Strafen, wenn die Schonzeiten verletzt werden oder besonders geschützte Arten, wie etwa Eulen, gewildert werden. Die Mindeststrafe beträgt 2.000 Euro, die Höchststrafe sogar 20.000 Euro.