Monika R. (47) kämpft vor Gericht gegen ihre fristlose Kündigung. Einigen konnte man sich bei der ersten Verhandlung vorerst noch nicht. Aber die Bildungsdirektion bot der ehemaligen Lehrerin einen Vergleich an.
Wie berichtet, wurde die oberösterreichische Lehrerin Monika R. (47) fristlos gekündigt, weil sie sich privat ein zweites Standbein als Sexual-Beraterin auf TikTok aufgebaut hat. „Als Lehrerin darf man in der Freizeit nicht über Sexualität berichten oder sprechen", soll laut Monika R. die Begründung der Bildungsdirektion für ihre fristlose Kündigung gelautet haben. Nach den Weihnachtsferien durfte die Volksschullehrerin, die auch Religion unterrichtet hatte, deshalb auch nicht mehr in ihre Schule in Oberösterreich zurück.
Grund für den Rauswurf ist der TikTok-Account der 47-Jährigen, auf dem sie als "Orgasmus-Päpstin" Sexual- und Beziehungstipps gibt. "Ich habe mich immer schon sehr für Gesundheit und Fitness interessiert - und für ein wunderschönes Sexualleben", so Monika R. gegenüber oe24. "Dass es in der heutigen Zeit als Lehrerin verboten ist, über Sex zu sprechen, kann ich nicht verstehen." Ihre Ratschläge hätten nichts mit Pornografie zu tun.
Lehrerin klagt
Die Orgasmus-Päpstin kämpft seit Dienstag vor dem Arbeitsgericht in Linz gegen ihre fristlose Entlassung. Würde die Bildungsdirektion nicht einlenken, droht ein aufwendiger Prozess. Dann werden mehrere Zeugen gehört und der Internetauftritt der Lehrerin analysiert. Experten sprechen sogar von einem richtungsweisenden Arbeitsrechtsprozess. Derzeit sei nämlich nicht klar, was eine Lehrerin privat darf und was nicht.
Doch vor Gericht gab es bereits eine kleine Wende in dem Fall. Denn die Bildungsdirektion bot der rausgeworfenen Lehrerin einen Vergleich an: Eine einvernehmliche Kündigung Ende Jänner 2024, wenn sie keine Berichterstattung mehr zu dem Thema machen würde. Zudem solle sie nicht mehr in Oberösterreich arbeiten.
Dies ließ Monika R., die mittlerweile am Freitagvormittag einen Love Talk auf oe24TV hat, nicht auf sich sitzen. Ihr Anwalt Manfred Arthofer schlug deshalb eine einvernehmliche Kündigung auf Ende Februar vor.
Einigen konnten sich die Parteien vor Gericht allerdings noch nicht. "Wir warten jetzt den schriftlichen Vorschlag der Bildungsdirektion ab", sagt Monika R. zu oe24. Erst dann würde sie mit ihrem Anwalt gemeinsam entscheiden, ob dieser in Frage kommt oder nicht. Eventuell könne man sich sogar außergerichtlich einigen.
Unterkriegen lasse sie sich aber keineswegs. "Ich habe bisher nichts falsch gemacht und stehe noch immer öffentlich zu meinen Sexual und Beziehungstipps." Ihre Kündigung könne sie bis heute nicht nachvollziehen.