Prozess gegen VP-Abgeordneten

Politiker als Vergewaltiger angeklagt

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Beschuldigt wird der Bürgermeister und Landtagsabgeordnete von einer ehemaligen Mitarbeiterin. 

OÖ. Trotz Corona ist das Interesse von Medien und Gerichtskiebitzen an dem Prozess gegen den VP-Politiker (der sein Landtagsmandat vorübergehend ruhend gestellt hat, als Bürgermeister eines Ortes im Hausruckviertel aber weiter aktiv ist und in Postwurfsendungen seine Unschuld beteuert) enorm und die Plätze im Gerichtssaal „ausgebucht“.
 
Laut Anklage soll der Politiker von 2014 bis 2016 eine Mitarbeiterin zweimal sexuell belästigt und dreimal vergewaltigt haben. Als die Frau das nach anfänglichem Schweigen öffentlich machte und in einer Gemeinderatssitzung auspackte, soll der Angeklagte versucht haben, sie mit einer zivilrechtlichen Klage zum Schweigen zu bringen – was sich allerdings als Bumerang erwies. Denn bei den daraufhin eingeleiteten Ermittlungen kam die Staatsanwaltschaft zu dem Schluss, dass eine Täter-Opfer-Umkehr vorliegt. Das Verfahren gegen die Mitarbeiterin wurde eingestellt, im Gegenzug wurde nun Anklage gegen den Abgeordneten erhoben, wobei sich die Vorwürfe u. a. auf DNA-Spuren stützen, die die Frau aufbewahrt hat.
 

»Sie hat Taschentuch aus dem Mistkübel geholt«

 
Die Ausrede, mit der VPler das Opfer zu diskreditieren versucht, ist unfassbar: Die Mitarbeiterin müsse sich das Taschentuch aus einem Mistkübel in der Toilette geholt haben, wo er masturbiert habe. Wie auch weibliche DNA darauf gekommen sei, könne er sich nicht erklären. Die Verteidigung konzentrierte sich auf die Zeitangaben der Frau und versuchte, diese zu erschüttern. Zeitprotokolle sollten belegen, dass die Angaben des Opfers nicht stimmen und der Politiker zu den angeblichen Tatzeitpunkten die Vergewaltigungen nicht begangen haben kann.
 
Immer wieder pocht der Beschuldigte auf seine Privatsphäre und will die Öffentlichkeit ausschließen – outete sich vor Weihnachten in seinem Ort aber selbst, als er in einer Postwurfsendung alle Vorwürfe bestritt. Zu Redaktionsschluss gab es kein Urteil. Es gilt die Unschuldsvermutung.
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