Der Vater wurde von Verwandten der Ex-Frau attackiert. Unterdessen sei der Fünfjährige bereits in Lettland.
Nach der Eskalation eines Streits um das Sorgerecht für einen kleinen Buben dürfte der Aufenthaltsort des Kindes bekannt sein. Der Fünfjährige soll sich laut Exekutive bei der Großmutter in Lettland aufhalten. Samstagmittag wurde ein 33-jähriger Linzer bei einer Auseinandersetzung vom Bruder und vom Cousin seiner Ex-Frau aus Lettland verletzt. Die gewalttätigen Verwandten wurden wieder auf freien Fuß gesetzt, teilte die Polizei mit.
Streit geriet außer Kontrolle
Der Streit um das Sorgerecht
für einen fünfjährigen Buben dürfte Samstagmittag in Linz außer Kontrolle
geraten sein. Bereits vor einiger Zeit war es zur Scheidung zwischen der
27-jährigen Mutter mit lettischer Staatsbürgerschaft und dem 33-jährigen
Vater aus Linz gekommen. Daraufhin folgte ein erbitterter Sorgerechtsstreit
um den gemeinsamen fünfjährigen Sohn, der bis zuletzt noch nicht entschieden
war. Am 28. Dezember 2007 erstattete der 33-Jährige Anzeige. Er gab an,
seine Ex-Frau habe den Buben unerlaubterweise nach Lettland gebracht. Von
der 27-Jährigen und dem Fünfjährigen gab es damals keine Spur.
Würgemale, Rissquetschwunden und Zerrung
Am Samstag bemerkte
der Mann, dass seine Ex-Frau mit ihrem Bruder und ihrem Cousin die ehemalige
Wohnung ausräumen wollte. Der 33-Jährige wollte die Frau zur Rede stellen
und etwas über den Aufenthaltsort seines Kindes erfahren. Er wurde aber von
den Verwandten der 27-jährigen attackiert. Dabei erlitt der Mann Würgemale
am Hals, Rissquetschwunden und eine Zerrung am Daumen.
Über Sorgerecht entscheidet Gericht
Die Mutter, ihr Bruder
und ihr Cousin flüchteten daraufhin, sie konnten aber wenig später von der
Polizei in Ansfelden festgenommen werden. Der verletzte 33-Jährige musste
ins Krankenhaus eingeliefert werden. Einvernahmen der Frau und ihrer
Verwandten ergaben, dass sich der Bub bei der Großmutter in Lettland
aufhalten dürfte. Das Trio wurde nach dem Verhör wieder auf freiem Fuß
gesetzt. Wer das Sorgerecht für den Buben bekomme, darüber müsse das
Familiengericht entscheiden, so die Polizei.