18-Jähriger soll verbotenerweise Sex mit 15-Jähriger gehabt haben. Die beiden standen seit Monaten in Kontakt.
Kennengelernt hatte Kevin A. (alle Namen geändert) die hpübsche 15-Jährige Alice aus South venice bei Sarasota in Florida über die Gaming App Discord. Auf Snapchat vertieften sie ihre Beziehung und schickten sich gegenseitig Fotos und Videos – was den Oberösterreicher so heiß machte, dass Kevin am 17. Juli nach nur drei Monaten, die sie sich kannten, nach Amerika flog und sich dort eine AirBnB-Wohnung im Sarasota County mietete.
Das Mädchen riss von zu Hause aus und wurde von ihrer Familie sogar als vermisst gemeldet. Die Polizei suchte also bereits nach der 15-Jährigen, während sie mit ihrem Boyfriend aus Europa Sex in dem Apartement hatte.
Bei Google-Recherche Fehler unterlaufen
Als die Cops anklopften und den Österreicher festnahmen (wie der 18-Jährige dabei ein blaues Auge kassierte, ist noch unklar) mimte er den Ahnungslosen und gab vor, per Google recherchiert zu haben, ob es legal ist, mit einer 15-Jährigen zur Sache zu kommen.
Dabei dürfte Kevin ein entscheidende Fehler unterlaufen sein. Denn in Florida gilt Sex mit einer Unter 16-Jährigen, wenn de Partner 18 oder älter ist, als Unzucht mit einer Minderjährigen (Statutory Rape), die wie eine Vergewaltigung geahndet wird. Das gilt AUCH, wenn das Mädchen mit dem Sex einverstanden ist!
Jedenfalls drohen dem HTL- Schüler jetzt mehrerer Jahre Haft, eine Kaution von 20.000 Dollar wurde festgesetzt, sein Mugshot (Foto eines tatverdächtigen in den USA) ist mit seinem echten vollen Namen im Internet zu finden – sein Leben ist ruiniert. Ob e die harten amerikanischen Haftbedingungen erträgt, ist fraglich. Es gilt die Unschuldsvermutung. (sia, kor)
Sex wäre in Österreich nicht strafbar
Das Verhalten des 18 Jahre alten Oberösterreichers, der im US-Bundesstaat Florida nach Sex mit einer 15-Jährigen festgenommen wurde, wäre - legt man der rechtlichen Beurteilung die von US-Medien beschriebene Sachlage zugrunde - hierzulande nicht strafbar. Für junge Erwachsene im Alter zwischen 18 und 21 sind in Österreich explizit geschlechtliche Handlungen mit Unmündigen verboten.
Hat der bzw. die Jüngere das 14. Lebensjahr bereits vollendet, ist aber noch keine 16, wäre Strafbarkeit nur dann gegeben, wenn der bzw. die Ältere die eigene altersbedingte Überlegenheit ausspielt und sich die mangelnde Reife des Partners zunutze macht. Darauf gibt es im konkreten Fall keine Hinweise. Der Bursch und das Mädchen sollen sich im Internet kennengelernt und nach monatelanger Kommunikation als Paar gefühlt haben, bevor es zu einem Treffen und dem Austausch von Intimitäten kam.
Es gibt auch keine Indizien, dass sich das Mädchen in einer Zwangslage befunden und von dem Burschen Geld bekommen hätte, was in Österreich Strafbarkeit bewirken könnte. Der junge Oberösterreicher dürfte die 15-Jährige auch nicht getäuscht und keine sonstigen Handlungen gesetzt haben, die ihre sittliche, seelische oder gesundheitliche Entwicklung gefährden hätten können.
Unter Kindern und Jugendlichen unterschiedlichen Alters ist in Österreich Sex ab dem zwölften Lebensjahr erlaubt, sofern der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre ausmacht. Zu beachten ist dabei, dass keine Sexualpraktik vollzogen wird, die den unmündigen Partner in einen qualvollen Zustand versetzt oder in besonderer Weise erniedrigt.