Eine 17-Jährige, die einen Taxifahrer mit Pfefferspray berauben wollte, ist am Donnerstag im Landesgericht Linz wegen versuchten schweren Raubs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden.
Linz. Verteidigung und Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig. Die bestehende Probezeit aus einer früheren Verurteilung und einer bedingten Entlassung wurde auf fünf Jahre verlängert.
Tat war "Kurzschlussreaktion" gewesen
Die 17-Jährige gestand, gemeinsam mit mehreren anderen, die sie nicht nennen konnte bzw. wollte, am 30. Oktober 2019 einen Taxifahrer mit Pfefferspray angesprüht und versucht zu haben, ihn auszurauben. Der Mann wehrte sich aber und sie erbeutete nichts. Das Mädchen gab an, die Tat sei eine Kurzschlussreaktion gewesen, weil ihr eingefallen sei, dass sie Geld brauche und das Pfefferspray eingesteckt hatte.
Nur Wochen zuvor aus Haft entlassen worden
Die Jugendliche war nur Wochen zuvor bedingt aus der Haft wegen eines ähnlichen Delikts - woraus auch ein Waffenverbot resultierte - entlassen worden und befand sich somit noch in der Probezeit. Die Angeklagte bereute die Tat und gelobte, sich zu bessern. Wenn sie neuerlich ins Gefängnis müsse, "schaue ich, dass ich eine Lehre beginne und fertig mache draußen und arbeite. Wirklich dann", sagte die 17-Jährige. Auch einer Psychotherapie gegenüber zeigte sie sich aufgeschlossen.
"Ich will so sein, wie die Typen in den Actionfilmen."
Auf die Frage, woher die Affinität zu Waffen rühre, meinte sie: "Ich will so sein, wie die Typen in den Actionfilmen." In der Haft leide ihre Motivation sehr, es wäre besser, wenn sie bald eine Lehre beginnen könne, sagte sie.
Staatsanwalt Philip Christl beantragte eine unbedingte Freiheitsstrafe, führte aber aus, dass eine Haftstrafe freilich für Jugendliche nicht optimal sei, "allein es fehlt an Alternativen". Man müsse auch auf die Opfer blicken, vor allem, weil bei der aktuellen Tat die Waffe, also das Pfefferspray, wirklich eingesetzt und nicht nur damit gedroht worden sei.
Die Verteidigerin betonte, dass die Angeklagte die "Einsicht erlangt hat, dass sie sich ändern muss" und beantragte eine milde Strafe, eine Therapie und zukunftsgerichtete Maßnahmen. "Es tut mit leid, ich werde eine Therapie machen und schaue, dass ich mein Leben in den Griff kriege, auch wenn ich jetzt da bleiben muss", lautete das Schlusswort der Beschuldigten.
Das Schöffengericht unter dem Vorsitzenden Ralf Sigl wertete als erschwerend die einschlägige Vorstrafe und den "ausgesprochen raschen Rückfall", als mildernd das Geständnis. Es sah von einem Widerruf des bedingten Strafnachlasses und der Entlassung ab, aber verlängerte die Probezeit von drei auf fünf Jahre.