Verfahren eingestellt

Pensionist fast ein Jahr unschuldig in Haft

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Die Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs wurde aufgehoben.

Erneut Urteil in Missbrauchsprozess gegen Kärntner aufgehoben

Utl.: 66-Jähriger nach Gutachten von Psychiater verurteilt - Urteil
      gegen Sohn wurde schon 2008 aufgehoben =

Ein 66 Jahre alter Kärntner, der im Jahr 2003 wegen sexuellen Missbrauchs an einem Kind verurteilt worden war, ist nun rehabilitiert worden. Laut Medienberichten wurde das Verfahren nach einer Wiederaufnahmeklage im August dieses Jahres nun eingestellt.

Bereits vor zwei Jahren war das Urteil gegen den Sohn des unschuldig Verurteilten ebenfalls kassiert worden. In beiden Fällen hatte sich der Schuldspruch auf ein Gutachten des Psychiaters Max Friedrich gestützt.

Seit 2009 im Gefängnis
Die beiden waren verurteilt worden, weil sie laut Anklage der Staatsanwaltschaft ihre damals vier Jahre alte Stieftochter bzw. -enkelin missbraucht haben sollen. Der Sohn saß knapp zwei Jahre im Gefängnis, erreichte jedoch eine Wiederaufnahme des Verfahrens, in dem er schließlich freigesprochen wurde.

Er erhielt später eine Haftentschädigung von 120.000 Euro. Sein Vater, er hatte seine Haftstrafe erst 2009 angetreten, erreichte in diesem Jahr die Wiederaufnahme des Verfahrens, das nun eingestellt wurde. Ob er ebenfalls Haftentschädigung beim Justizministerium geltend machen wird, ist noch offen.

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