In Lend

Prozess um verbrannte Arbeiter: Neue Gutachten

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Prozess um tödlichen Unfall im Aluminiumwerk Lend fortgesetzt.

Im fortgesetzten Prozess um den tödlichen Unfall im Salzburger Aluminiumwerk Lend ist am Montag ein neues elektrotechnisches Gutachten erörtert worden. Dem Sachverständigen zufolge war die Steuerungsanlage der Vorwärmekammer, in der 2012 zwei Arbeiter bei Reparaturarbeiten verbrannten, "unsicher". Bei Aktivierung der Schutzmaßnahmen wäre es aber nicht zu dem Unfall gekommen.

Bei der Verhandlung am 8. Juli war der bisherige elektrotechnische Sachverständige wegen eines "mangelhaften, unklaren und unschlüssigen Gutachtens" seines Amtes enthoben worden. Danach wurde der Elektrotechniker Gerhardus De Vries aus Niederösterreich zur Begutachtung der elektrotechnischen Funktion der Vorwärmekammer beauftragt. Auf die Frage der vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer, was causal den Eintritt des Todes der Arbeiter herbeigeführt habe, antwortete der Gutachter: Die Steuerung der Anlage, der gesamte Schaltschrank, stelle kein sicheres System dar. Nur die drei Sicherheitsmaßnahmen wie ein Abschalten der Anlage, diese gegen eine Wiedereinschaltung zu sichern und zu verhindern, dass sich die Türe zur Vorwärmekammer schließt, hätte einen Personenschaden vermeiden können.

Laut Anklage hat es Verstöße gegen Sicherheitsverordnungen gegeben. Die Anlage soll auch sicherheitstechnische Mängel aufgewiesen haben, zudem sei die Beantragung einer gewerbebehördlichen Genehmigung der gesamten Vorwärmanlage unterlassen worden. Die beiden Opfer - ein 56-jähriger Schlosser und ein 49-jähriger Leiharbeiter - wollten offenbar einen Schaden in der Kammer begutachten. Ermittlungen ergaben, dass ein - nunmehr angeklagter - Arbeitskollege, ein Staplerfahrer, per Fernbedienung vermutlich irrtümlich die Schiebetür zu der Kammer geschlossen und den Heizvorgang gestartet hatte. Offenbar gab es keine Hinweise darüber, dass sich jemand in dem Raum aufhalten könnte.

Das Unternehmen vertritt in dem Verfahren die Ansicht, dass die Nichteinhaltung der firmenintern vorgeschriebenen vier Sicherheitsmaßnahmen durch die verunglückten Arbeiter den tragischen Unfall verursacht habe. Den Richtlinien zufolge wäre ein Ausschalten des Hauptschalters der Kammer, die Anbringung eines Schlosses und Hinweisschildes sowie die Unterlegung der Türe mit Blöcken zum Schutz vor einer Schließung erforderlich gewesen. Wäre nur eine der vier Sicherheitsvorkehrungen aktiviert worden, so hätte dies den Unfall verhindert, wurde argumentiert. Die Anlage habe bei Inbetriebnahme auch dem Stand der Technik und den sicherheitstechnischen Anforderungen entsprochen.

Zu Beginn des Strafprozesses im Juni waren 17 Personen, unter ihnen gewerbe- und handelsrechtliche Geschäftsführer der Aluminium Lend GmbH, wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angeklagt. Dann hatte die Staatsanwaltschaft gegen neun Personen den Strafantrag zurückgezogen, woraufhin Formalfreisprüche erfolgten. Übrig blieben gewerberechtliche Geschäftsführer, Sicherheitsfachkräfte und der Staplerfahrer. Sie alle beteuerten ihre Unschuld.

Der neue Gutachter erläuterte noch, dass "das nicht bewusst werden über die Gefahr, der man sich aussetzt, wenn man die Kammer unter den gegebenen Bedingungen betritt", kausal für den Tod der Arbeiter gewesen sei. Das Schließen der Türe habe durch die existierende Steuerung der Anlage nicht verhindert werden können. Das wäre nur dann erfolgt, wenn die Steuerung abgeschalten worden wäre und durch eine mechanische Maßnahme - durch Einhängen von Haken - das Tor zur Kammer nicht hinunterfallen hätte können und das Anbringen eines Schlosses das Wiedereinschalten der Anlage verhindert hätte. In seiner Expertise stellte De Vries grundsätzlich fest, dass die Beschränkung auf eine mechanische Absturzsicherung keine grundsätzlich ausreichende Maßnahme für die gesamte Kammer darstelle. "Eine Anlage sollte so konstruiert werden, dass sie von sich aus sicher ist."

Aus Sicht des maschinenbautechnischen Gutachters wäre es notwendig gewesen, dass derjenige, der das Tor schließt - wie in diesem Fall der Staplerfahrer per Funk - eine Sicht in die Kammer gehabt hätte. Er hätte sich demnach vergewissern müssen, dass sich niemand in der Kammer aufhält. Am kommenden Freitag werden weitere Urteile in dem Prozess erwartet. Am Montag waren nicht alle Angeklagten anwesend.

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