EuGH sieht Diskriminierung wegen der Religion.
Ein Arbeitgeber in Österreich könnte laut EuGH verpflichtet werden, allen Beschäftigten unabhängig von ihrer Religion am Karfreitag ein Feiertagsentgelt zu zahlen. Der Gerichtshof betonte am Dienstag in seinem Urteil, dass die Gewährleistung eines bezahlten Feiertags nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB sowie drei weiterer eine Diskriminierung wegen der Religion darstelle.
Diskriminierung
Hintergrund des Rechtsstreits (C-193/17) ist die Regelung in Österreich, wonach der Karfreitag nur für die Angehörigen der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der evangelisch-methodistischen Kirche ein gesetzlicher Feiertag ist. Nur Angehörige dieser Kirchen haben Anspruch auf ein Feiertagsentgelt, wenn sie am Karfreitag arbeiten.
Nun stellt der EuGH in seinem Urteil fest, dass ein privater Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sei, auch seinen anderen Arbeitnehmern einen bezahlten Feiertag am Karfreitag zu gewähren.
Ein Angestellter eines Detektivbüros war mit Anwalt Alois Obereder bis vor den Obersten Gerichtshof (OGH) gezogen, weil er am Karfreitag arbeiten musste und einen Feiertagszuschlag von 109 Euro in Rechnung stellen wollte. Der OGH reichte an den EuGH weiter, denn es geht um viel. Der Generalanwalt des EuGH hatte bereits im April erklärt, dass die österreichische Regelung eine Diskriminierung sei. Zu rund 80 Prozent folgt der Gerichtshof den Empfehlungen des EuGH.
Folgt der Jom Kippur?
Wird der Karfreitag zum Feiertag, könnte ein weiterer freier Tag für alle folgen: der jüdische Jom Kippur (2019 am 9. Oktober), der rechtlich gleichwertig ist.
Europameister. Damit wäre Österreich Europameister, was die Anzahl der Feiertage betrifft. Mit 13 Feiertagen stehen wir derzeit schon an dritter Stelle. Sind 15 Tage frei, wären wir ex aequo mit der Slowakei an der Spitze. Deshalb gibt es Überlegungen, den Pfingstmontag zum Arbeitstag zu machen.(knd)
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