Kärntner soll das Gebäck gestohlen und den Kaufhausdetektiv angefahren haben.
Wegen Diebstahls eines belegten Kornspitzes um 1,83 Euro und Nötigung hat sich am Montag ein 65-jähriger Kärntner am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. Die Verhandlung endete nach wenigen Minuten mit einer Diversion, der Mann erklärte sich mit einer Geldstrafe in Höhe von 1.700 Euro einverstanden. Weiters akzeptierte er die Zahlung eines Teilschmerzensgeldbetrages. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig.
Der Kärntner soll laut Anklage am 21. Mai dieses Jahres in einer Supermarktfiliale einen mit Neuburger belegten Kornspitz gestohlen haben. Als ihn der Kaufhausdetektiv nachging, um ihn darauf anzusprechen, soll der 65-Jährige ins Auto gestiegen und auf den Mann zugefahren sein. Dabei soll der Detektiv eine Kniegelenksprellung erlitten haben.
Auf Kornspitz vergessen
Laut Verteidiger Marwin Gschöpf trug sich die Geschichte jedoch anders zu, der vermeintliche Diebstahl soll nur ein Versehen gewesen sein. "Mein Mandant hat den Kornspitz genommen, plötzlich läutete sein Handy. Da er die Hände voll mit anderen Lebensmitteln hatte, steckte er das Gebäck in seine Jackentasche", so der Rechtsanwalt.
Bei der Kasse habe der Kärntner die restlichen Waren bezahlt, auf den Kornspitz in seiner Jacke habe er schlicht und einfach vergessen. Als ihn der Detektiv ansprach, soll der Beschuldigte gedacht haben, er sei einfach ein "Schnorrer". Der Kärntner sei daraufhin mit dem Auto weggefahren. "Es tut mir leid", so der Kärntner vor Richterin Michaela Sanin, der sichtlich erleichtert war, dass die Angelegenheit mit einer Geldstrafe aus der Welt geschafft wurde.