Martyrium in Salzburg

Brüderpaar quälte 13-Jährige stundenlang

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Mädchen Handschellen angelegt und danach getreten, gestoßen und geschlagen.

In einem Anfang Juli begonnenen Prozess gegen sechs Mädchen und Burschen im Alter von 14 bis 17 Jahren wegen Misshandlung einer 13-Jährigen (Symbolbild) sind am Donnerstag am Landesgericht Salzburg die beiden letzten Urteile gefällt worden. Ein Brüderpaar wurde zu teilbedingten Haftstrafen verurteilt, wobei sie den unbedingten Teil bereits in U-Haft abgesessen haben. Die Sprüche sind rechtskräftig.

Der Vorfall ereignete sich am 23. März. Angefangen hat alles offenbar mit einem lapidaren Streit. Das Opfer hatte einem anderen Mädchen Schuhe weggenommen und über eine ihrer Freundinnen gelästert. "Sie hat dann von allen eine Watsch'n bekommen", schilderte eine der Angeklagten am ersten Verhandlungstag. Danach habe sie ihr auf einem Barhocker Spaßhandschellen angelegt.

Getreten, gestoßen und geschlagen

In der Folge wurde das Mädchen von den anderen getreten, gestoßen und geschlagen, auch ins Gesicht. Eine Beschuldigte drückte auf der Stirn der 13-Jährigen eine Zigarette aus. Außerdem beschmierten sie ihr Gesicht mit einem Eyeliner und Zahnpaste. Dann schnitten sie ihr die Haare ab und leerten über ihren Kopf einen Kübel schmutziges Wasser. Das Opfer wurde der Staatsanwaltschaft zu Folge immer wieder gequält und gedemütigt, da half auch das Betteln nichts, endlich gehen zu dürfen. Neben den Erniedrigungen erlitt das Mädchen Hämatome, Prellungen und eine Brandwunde.

Mehrere Angeklagte schon im Juli schuldig gesprochen 

Vier Beschuldigte wurden noch im Juli zu zehn bzw. 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt. Im Fall der beiden übrigen Angeklagten - zwei Brüder, die offenbar die Rädelsführer waren - wurde noch ein Gutachten eingeholt. Heute wurden sie von Richterin Nicole Haberacker ebenfalls schuldig gesprochen und zu 20 Monaten (davon sechs unbedingt) bzw. 21 Monaten (sieben unbedingt) Haft verurteilt. Beide wurden noch heute enthaftet, weil sie die Zeit bereits im Gefängnis verbracht haben bzw. die restlichen Wochen bedingt erlassen wurden. Außerdem müssen sie mehrere gerichtliche Weisungen erfüllen. Unter anderem wurde ihnen aufgetragen, sich in Psychotherapie und psychiatrische Behandlung zu begeben und ein Antigewalttraining zu absolvieren. Die Urteile sind bereits rechtskräftig.

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