In Salzburg wurde das Verfahren gegen einen 36-jährigen eröffnet, der aus Eifersucht seine Frau mit einem Bügeleisen gequält hatte.
Weil seine Frau fremdgegangen ist, wurde sie offenbar von ihrem 36-jährigen Ehemann mit einem Bügeleisen brutal misshandelt. Der eifersüchtige, 21 Mal vorbestrafte Salzburger drückte das heiße Eisen laut Anklage gegen beide Unterschenkel und die Innenseite der Oberschenkel. Die 32-jährige Kärntnerin erlitt Verbrennungen 2. und 3. Grades. Vor einem Salzburger Schöffensenat (Vorsitz: Peter Hattinger) beteuerte der Angeklagte am Freitag sein Unschuld. Der Prozess wurde vertagt.
"Geschlagen hab ich sie schon öfters", gestand der Mann ein, "aber nicht mit Gegenständen". Die Beweise würden aber gegen ihn sprechen, merkte Staatsanwalt Mathias Haidinger an. Der Angeklagte schrieb Dutzende Briefe an seine Frau aus der Salzburger Justizanstalt. Darin "tröstete" er die mittlerweile Geschiedene, die auch als Prostituierte arbeitet, mit den Sätzen: "Du hast Schlimmeres ausgehalten wie das Bügeleisen. Aber ich raste immer aus, wenn es um meine Frau geht. Nicht fremdgehen!"
Mehrmals komplett ausgerastet
Vor der brutalen Misshandlung hat
das Opfer nach eigenen Angaben schon ein Martyrium mitgemacht: "Er hat mich
getreten, geschlagen, auch mit einem Baseballschläger." Einen Tag vor dem
Übergriff mit dem Bügeleisen habe er ihr in Wut die Haare kurz geschnitten.
In den Briefen, die dem Gericht vorliegen, habe er gemeint, das mit dem
Bügeleisen tut ihm leid. "Aber er erzählt jedem, dass er seine Exfrau
gebügelt hat", sagte die Kärntnerin.
Als sie damals in der Früh mit dem Rücken auf dem Bett gelegen sei und er sich mit dem Bügeleisen vor sie gestellt habe, "wehrte ich mich. Aber ich hatte gegen ihn keine Chance", schilderte die 32-Jährige mit leiser Stimme. Weil die Schmerzen nicht nachließen, suchte sie am 3. September später ein Krankenhaus auf und begab sich in psychologische Behandlung. Auf Drängen ihres Mannes habe sie eine Lüge erfinden müssen: Dass sie in einem Hotel vergewaltigt und misshandelt worden wäre. "Das hat aber nicht gestimmt", betonte die Frau.
Widersprüche bei der Aussage
Fremdgegangen sei sie, als sich
ihr Mann in Polizeihaft befand. Weil er schon 32 Mal wegen Lenkens eines Pkw
ohne Führerschein erwischt worden war und die Gebühr - mittlerweile sind es
160.000 Euro - nicht gezahlt hatte, muss er die Strafe immer wieder absitzen.
Sowohl der Angeklagte als auch das mutmaßliche Opfer waren im August 2006 drogenabhängig. In der nächsten Verhandlung soll ein Gerichtsmediziner erörtern, wie die schweren Wunden entstanden sind. Die Erzählungen der Frau sollen nicht mit dem Verletzungsbild übereinstimmen.