Familien-Drama in Apartment-Haus in Tourismusort

Streit ums Erbe: Eltern tot, Sohn angeschossen

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Knalleffekt bei der dritten Familientragödie in Serie: Der Täter war offenbar der Vater (81), der Sohn handelte in Notwehr.  

Sbg. Samstag kurz nach 19 Uhr war am Notruf im Pinzgau eine leise, stockende Stimme zu hören: „Wir haben gestritten. Schüsse sind gefallen“, vermeldete der Anrufer, nannte noch die Adresse und legte wieder auf.

Blutige Tragödie 

Mit Karacho rasten Ermittler und Rettung nach Maishofen, ein Sommer- wie auch Winterjuwel mit knapp 3.700 Einwohnern im Bezirk Zell am See. Dort war es in einem rustikalen und auf den ersten Blick gut gehenden sowie gepflegten Apartment-Haus in Dechantshofen zur blutigen Tragödie gekommen.

Obduktion. Als die Einsatzkräfte vor Ort eintrafen, fanden sie die Leiche der 71-jährigen Betreiberin der Ferienwohnungen und noch immer aktiven erfolgreichen Luftpistolenschützin vor; ihr 81-jähriger Ehemann verlor im Rettungs­auto auf dem Weg ins Spital den Kampf ums Leben. Die Frau erlag einem Schuss in den Hinterkopf, der Mann verstarb an inneren Verletzungen.

Jäger erschoss Gattin, Sohn tötete den Vater

Schuss in Gesicht. Demnach gab es bei Verwaltung und Aufteilung des Familienerbes gröbere Probleme. Der Vater soll hinter dem ­Rücken aller Grundstücke verkauft und herumgetrickst haben. Daraufhin dürfte es zwischen den Eheleuten zur Auseinandersetzung gekommen sein, wobei sogar Trennung und Scheidung im Raum standen. Und auch der anwesende 51-jährigen Sohn wurde in den Streit hineingezogen, der so entsetzlich eskalierte.

Am Ende war die 71-Jährige tot und ihr Sohn (Radsportler, Funktionär und ITler beim Bundesheer) erlitt eine Schussverletzung im Gesicht. In seinem Kiefer steckte ein Projektil. Er musste notoperiert werden. Laut Leichenbeschau weist alles in die Richtung, dass der 81-Jährige passionierte Jäger, der mehrere Waffen zu Hause ­hatte, zuerst seine Gattin erschoss und dann versuchte auch seinen Sohn zu richten.

Wie ÖSTERREICH erfuhr, konnte der angeschossene Junior sein Leben nur retten, indem er seinen Vater im Kampf die Waffe abnahm und ihn mit aller Kraft am Boden fixierte.

Aufgrund der Ermittlungsergebnisse sowie der Vernehmung des Sohnes lässt sich der Verdacht des Mordes gegen diesen nicht begründen, Jedoch wird sein Handeln in einer Notwehr- bzw. Nothilfesituation strafrechtlich geprüft. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung. 

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