Zwei Monate bedingt vor Bezirksgericht

Teenie von Polizeiauto totgefahren: Lenker verurteilt

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Wiederaufnahme endete mit einem Schuldspruch für den Polizisten.

Salzburg. Fahrlässige Tötung lautet der Vorwurf gegen den Beamten, der im November des Vorjahres am Steuer eines VW-Busses der Polizei saß und mit zwei Kollegen Andreas G. (15) verfolgte, der mit seinem Moped ohne Licht und ohne sichtbares Kennzeichen davongefahren war. Auf einem Feldweg bei Göriach kam es zum Unglück: Der Teenie stürzte, der Polizei-Bus bremste – zu spät. Der Bub wurde überrollt und getötet.

Teenie von Polizeiauto totgefahren: Lenker verurteilt
© privat
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Verhandlung nach Tod von Andreas G.

Es folgte ein langes Justizverfahren. Zuerst wurden die Ermittlungen ganz eingestellt, dann erreichte der Anwalt der Hinterbliebenen eine Wiederaufnahme, das vom Bezirks- zum Landes- und zurück zum Bezirksgericht Tamsweg wanderte. Es ging um die Frage, ob die Fahrlässigkeit einfach oder grob war. Man entschied sich für Ersteres und eine Strafe von zwei Monaten Haft auf ­Bewährung. Nicht rechtskräftig.

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