Streit beim Turnen

Schere in Kopf - deshalb stach 13-Jähriger zu

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Ein heftiger Streit im Turnunterricht ist - wie oe24 erfuhr - das Motiv für den Scheren-Angriff eines 13-Jährigen an einer Mittelschule in Wien. Außerdem zeigt ein neues Foto: So stumpf kann die Schere, mit der ein 12-Jähriger am Kopf attackiert wurde, nicht gewesen sein.

Wien. Weiter für Entsetzen und Diskussionen sorgt der blutige Vorfall an der MS Pöchlarngasse in der Brigittenau, bei der ein Zweitklässler von einem Mitschüler mit der Schere attackiert wurde - ein Handy-Pic eines Zeugen zeigt die Blutstropfen bzw. eine Blutspur beim Ein- und Ausgang der Lehranstalt, an der Freitag nach Unterrichtsende der Streit zwischen zwei Mitschülern endgültig eskaliert ist, bis einer der beiden mit Stich- und Kopfverletzungen ins Spital gebracht musste. 

blut vor schule  im brigittenau
© Viyana Manset Haber
× blut vor schule  im brigittenau

Während die Polizei noch darauf verweist, dass die Vernehmungen der beiden betroffenen Buben im Laufen seien, wurde oe24 aus dem Umfeld der Klasse zugetragen, was an dem Tag wirklich passiert sein soll:

Demnach kam es im Turnunterricht zur ersten Konfrontation des 13-jährigen Pakistani mit dem 12-jährigen Österreicher (der ebenfalls über Migrationshintergrund verfügt). Beim Fußballspielen soll der jüngere dem anderen den Ball hart ins Gesicht geschossen haben. Der Schütze beteuerte beharrlich, es wäre unabsichtlich gewesen, was der andere so aber nicht akzeptieren wollte. Es folgten gegenseitige heftige Beleidigungen, danach vor dem Turnlehrer die Versöhnung, die aber offenbar von beiden Seiten nicht so ernst gemeint war.

Beim Verlassen der Schule soll dann der 13-Jährige dem anderen von hinten mit der Schere in den Kopf gestochen haben. Noch nicht gesichert ist, was Mitschüler behaupten, nämlich, dass der 12-Jährige den Widersacher davor mit einem Schlag mit seiner Wassertrinkflasche provoziert habe. 

Die Ermittlungen wegen absichtlich schwerer Körperverletzung gegen den Scheren-Schüler laufen weiter. Er wurde überdies, wie bereits berichtet, vorübergehend vom Unterricht suspendiert.

Es gilt die Unschuldsvermutung.

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