26-Jähriger wollte vor Grenzkontrolle flüchten - Beifahrer zu zwei Jahren verurteilt
Ein Schlepper, der im vergangenen Jänner in Bildein (Bezirk Güssing) auf der Flucht vor einer Grenzkontrolle mit einem Kastenwagen auf Soldaten des Bundesheeres zugerast sein soll, ist am Mittwoch in Eisenstadt zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der 26-jährige Moldauer war geständig und gab an, aus Angst davor, erwischt zu werden, aufs Gas gestiegen zu sein. Auch sein 22-jähriger Beifahrer bekannte sich schuldig. Er wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt.
Ein Soldat habe es gerade noch geschafft, vor dem Kastenwagen auf die Seite zu springen, betonte der Staatsanwalt. Danach raste der 26-Jährige über einen unbefestigten Feldweg weiter, verlor die Kontrolle über das Fahrzeug und landete im Acker. Er habe damit die 14 Flüchtlinge, die nicht angegurtet waren, gefährdet, auch wenn sie letztlich unverletzt blieben, sagte Richterin Birgit Falb. Der Angeklagte konnte zunächst zu Fuß flüchten, wurde aber einige Tage später in Ungarn festgenommen. Ihm wurden Schlepperei, Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung und Gemeingefährdung zur Last gelegt. Der Beifahrer, nur wegen Schlepperei angeklagt, wurde bereits unmittelbar nach dem Unfall festgenommen.
Schüsse konnten nicht nachgewiesen werden
Dass sich vor Gericht beide vollinhaltlich geständig zeigten, überraschte die Richterin angesichts mehrerer Versionen, die sie in den Einvernahmen davor erzählt hatten. "Das heißt, ich habe vor der Verhandlung seitenweise Niederschriften gelesen, die in Wahrheit alle falsch sind?", fragte Falb. Ja, meinten die Angeklagten, wobei der 26-Jährige betonte: "Am Anfang waren noch ganz andere Anschuldigungen." Zunächst war nämlich auch wegen versuchten Mordes ermittelt worden, weil man davon ausgegangen war, der Moldauer habe auf der Flucht auch Schüsse in Richtung eines Soldaten abgegeben. Das hat sich laut Staatsanwaltschaft letztlich aber nicht nachweisen lassen und der Vorwurf wurde fallengelassen.
Beide Angeklagten entschuldigten sich vor Gericht und gaben an, aufgrund von finanziellen Problemen Schleppungen durchgeführt zu haben. Sie nahmen die noch nicht rechtskräftigen Urteile an. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.