Urteile nicht rechtskräftig

Sechs Afghanen vergingen sich an betrunkener Frau: Haftstrafen

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Die sechs Angeklagten, die sich am Landesgericht Feldkirch zwei Tage lang wegen des sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Frau verantworten mussten, sind am Freitagabend zu langen Haftstrafen verurteilt worden.  

Die afghanischen Flüchtlinge im Alter von 23, 26, 29, 36, 52 und 57 Jahren erhielten Haftstrafen im Ausmaß von sieben Jahren (in zwei Fällen), 7,5 Jahren, 8 Jahren, 9 Jahren und 12,5 Jahren. Die Verteidiger erbaten sich Bedenkzeit, die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Den Männern wurde vorgeworfen, sich im Februar 2022 in einer Flüchtlingsunterkunft in Bludenz an einer 45-jährigen, stark betrunkenen Frau vergangen zu haben. Vor Gericht bestritten zwei der Männer, Geschlechtsverkehr mit der Frau gehabt zu haben. Die anderen Angeklagten sprachen von einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Dass alle Angeklagten intimen Kontakt mit der Frau hatten, wurde durch ein entsprechendes Gutachten untermauert. Die Ausführungen der Expertin vor Gericht, die auf entsprechenden Analysen basierten, ließen daran keine Zweifel offen. Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller waren die Angeklagten zum Tatzeitpunkt alle zurechnungsfähig, auch wenn zwei ein "leichtes mentales Handicap" haben.

Angeklagte: Frau hätte sich in "normalen Zustand befunden"

In ihren Einvernahmen am ersten Verhandlungstag am Mittwoch hatten mehrere Angeklagte betont, die Frau habe sich während ihres mehrtägigen Aufenthalts im Flüchtlingsheim stets "in normalem Zustand" befunden. Dem widersprach am Freitag ein aus Wien zugeschalteter Zeuge, der im Februar 2022 ebenfalls in dem Heim in Bludenz gewohnt hatte. Die Frau sei "voll betrunken" gewesen, sagte er - so stark, dass sie kaum reden oder sich auf ihren Beinen halten konnte. Die 45-Jährige selbst, die nach eigenen Angaben schwere Alkoholikerin ist, sagte am Freitag via Zoom-Call unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Die Anklägerin hatte zu Prozessbeginn geschildert, dass das Opfer nach einem Streit mit ihrem damaligen Partner aus der Wohnung geflogen war. Die Frau suchte stark betrunken nach einem Schlafplatz. Am Bahnhof Dornbirn wurde der Drittangeklagte auf sie aufmerksam, sprach sie an und bot ihr einen Schlafplatz beim Erstangeklagten in einem Flüchtlingsheim in Bludenz an.

Nach DNA-Spuren auch noch ein siebter Mann, der Frau missbrauchte

In Bludenz angekommen wurde der 45-Jährigen im Zimmer des Erstangeklagten Alkohol offeriert. In weiterer Folge soll es durch die ersten drei Angeklagten zum sexuellen Missbrauch gekommen sein. Am nächsten Tag haben sich laut Darstellung der Staatsanwaltschaft auch die drei anderen Männer an der Frau vergangen. Den untersuchten DNA-Spuren zufolge müsse es auch noch einen siebenten Mann geben, der die Frau missbraucht habe, dieser habe aber noch nicht ausgeforscht werden können, sagte sie.

Die Verteidiger der Männer stellten in ihren Plädoyers die Wehrlosigkeit der 45-Jährigen infrage. Immerhin sei die Polizei im Flüchtlingsheim aufgetaucht, den Beamten gegenüber habe die Frau klare Antworten gegeben und habe im Flüchtlingsheim bleiben wollen. Ebenso sei fraglich, ob die Männer die Wehrlosigkeit der Frau - so sie denn vorlag - erkennen hätten können. Es wäre der 45-Jährigen auch jederzeit möglich gewesen, die Unterkunft zu verlassen, so die Rechtsanwälte.

Tat zeuge von einer "enormen Menschenverachtung"

Demgegenüber stellte die vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung fest, dass sich die Frau erwiesenermaßen in einem Zustand der Wehrlosigkeit befunden habe. In dem Fall komme auch ihrem Einverständnis zum Geschlechtsverkehr - darauf hatten sich die Männer berufen - keine Bedeutung zu, verwies die Richterin auf die ständige Rechtssprechung. Die Tat zeuge von einer "enormen Menschenverachtung" und mache den Schöffensenat sprachlos, sagte sie.

Der Strafrahmen belief sich auf fünf bis 15 Jahre, in einem Fall auf fünf bis 20 Jahre. Die Alkoholisierung der Männer wurde als mildernd gewertet, bei zwei Männern zusätzlich ihre Unbescholtenheit. Erschwerend wirkten sich die Umstände der Tat aus - nämlich dass mehrere Männer hintereinander ohne Schutz mit der Frau verkehrten. Während die Staatsanwältin keine Erklärung abgab, baten die Verteidiger der Angeklagten jeweils um drei Tage Bedenkzeit. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
 

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