Urteil in Graz

Auf Ex-Frau eingestochen: Lebenslange Haft

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58-Jähriger außerdem in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Urteil nicht rechtskräftig.

Ein 58-jähriger Steirer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Außerdem wurde er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er soll heuer im Juni in Gralla seiner Exfrau zwei Stiche in den Bauch versetzt haben, als sie aus seinem Haus durch ein Fenster flüchten wollte.

Der Angeklagte erklärte, das sei ein Unfall gewesen, er habe sie "nur kitzeln" wollen. Daher fühle er sich auch nicht schuldig. "Er ist ein amtsbekannter Gewalttäter", beschrieb demgegenüber Staatsanwalt Alexander Birringer den 58-jährigen Steirer. Von 25 Verurteilungen waren 17 einschlägig, einige betrafen auch die Ex-Frau. Das Paar lernte sich 2015 kennen und heiratete bald darauf. Doch so sehr der gemeinsame Alkoholgenuss die beiden einte, kam es doch immer wieder zu tätlichen Auseinandersetzungen. Der 58-Jährige beschwerte sich, dass er nichts getan habe und dauernd beschuldigt werde, sie zu verletzen. "Ich hab' sie nie geschlagen", behauptete er. "Woher hatte sie dann die Verletzungen?", interessierte den Richter. "Weil sie vor lauter g'soffen in den Kasten g'rennt ist", lautete die Erklärung. Es kam zur Scheidung, doch damit war noch lange kein Schlussstrich unter die Beziehung gezogen.

"Es soll nach wie vor regelmäßige Trinkgelage gegeben haben", hielt Richter Florian Farmer dem Beschuldigten vor. "Ja, alle zwei Wochen, wie wir halt Geld gehabt haben", bestätigte der Mann. Auch am Tag der Tat trafen sich die beiden, tranken gemeinsam bis zum Morgengrauen, und dann wollte die Frau weg. Der Steirer ließ sie aber nicht zur Türe hinaus, also wollte sie durchs Schlafzimmerfenster flüchten. Nach Meinung des Anklägers wollte der 58-Jährige die Frau am Weggehen hindern und stach aus diesem Grund zwei Mal zu. Die Stiche trafen die Frau in den Bauch und eröffneten die Bauchhöhle. Die Schwerverletzte konnte entkommen und rief selbst Polizei und Rettung. Die Verletzung war lebensgefährlich, betonte der Staatsanwalt. Die Version des Steirers sah anders aus: Die Frau sei abgerutscht und in sein Messer gefallen. "Ich wollte sie mit dem Messer nur kitzeln", lautete seine neueste Version.

Er selbst könne sich nur vage erinnern, so die Erklärung des Angeklagten. Er soll nach Angaben des Gutachters 1,7 bis 2,0 Promille Alkohol im Blut gehabt haben, von einer "vollständigen Berauschung" könne aber keine Rede sein. Der psychiatrische Gutachter Manfred Walzl hatte dem Angeklagten trotz Berauschung Zurechnungsfähigkeit bescheinigt. Außerdem hatte er bei dem Mann noch eine "instabile Impulssteuerung" sowie "defizitäre Effektsteuerung" festgestellt.

Als Zeugin war auch die Exfrau des Angeklagten geladen. Er hatte der 47-Jährigen zwei Bauchstiche versetzt, doch sie nahm ihm das offenbar nicht übel. "Er ist ein guter Mensch, das war nicht so beabsichtigt", meinte sie und bat um Freispruch für ihren geschiedenen Mann.

Die Ehe der beiden trinkfreudigen Steirer hatte nur elf Monate gedauert. "Wieso wurden Sie so schnell wieder geschieden?", fragte der Richter. "Es hat halt nicht gepasst", kam die ausweichende Antwort. "Gab es nicht auch Handgreiflichkeiten?", hakte der Vorsitzende nach. Das musste die Frau eingestehen, war ihr Mann doch deswegen - mehrmals - verurteilt worden.

An die Tat selbst wollte auch sie sich nicht erinnern können. "Ich bin angeblich mit dem Taxi hingefahren", erzählte sie. Obwohl das Paar längst getrennt war, kam sie sofort, als er sie anrief. "Gottseidank weiß ich nichts mehr", meinte sie zum weiteren Verlauf des Abends. "War Eifersucht ein Thema?", wollte der Richter wissen. "Normalerweise nicht", antwortete die Zeugin. "Er hat aber gesagt, dass es ein Thema war", hielt ihr der Richter die Aussage des Beschuldigten vor. "Für mich nicht", blieb die Frau bei ihren Angaben.

Zu den Messerstichen sagte sie "Das war halt der Alkohol". Eine Geschworene wollte wissen, wie sie sich eine Zukunft mit ihm vorstellen würde. "Er macht eine Therapie, und ich würde mitmachen", erklärte sie. Ihr Exmann hatte jede Tötungsabsicht geleugnet. "Wieso sollte ich ihr etwas tun, ich habe sie doch gern", hatte er gemeint. Die Geschworenen befanden schließlich, dass es sich um versuchten Mord und versuchte schwere Nötigung gehandelt habe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
 

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