Das Mädchen soll Fragen fotografiert, danach die Antworten erhalten haben.
Stmk. Die Reifeprüfung einer 18-Jährigen am 9. Mai an der HLW Deutschlandsberg im Fach Angewandte Betriebswirtschaft und Rechnungswesen beschäftigt neben Schulleitung und Bildungsdirektion nun sogar die Staatsanwaltschaft.
Denn die Maturantin soll bei ihrer Prüfung nicht nur zwei Handys, mit denen sie die Fragen fotografiert und an eine Kontaktperson weitergeleitet hat, dabeigehabt haben, sondern auch Kopfhörer im Ohr, über die sie danach die richtigen Antworten bekam.
Öffentliche Urkunde. Eine Aufsichtsperson kam der Jugendlichen jedoch auf die Schliche. Sie hat zwar die Möglichkeit, im Herbst erneut anzutreten. Doch schlimmer sind mögliche strafrechtliche Konsequenzen. Denn die Bildungsdirektion muss den Fall der Staatsanwaltschaft melden, die über ein etwaiges Verfahren entscheiden muss, da es sich beim Maturazeugnis um eine öffentliche Urkunde handelt. Sollte Anzeige erstattet werden, droht eine Geldstrafe oder im schlimmsten Fall sogar bis zu einem Jahr Haft.