Rumäne wegen schweren Betrugs angeklagt

Bettler täuschte Behinderung vor

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Weil er beim Betteln zu wenig einnahm, täuschte ein Rumäne eine Gehbehinderung vor.

Der 36-Jährige musste sich am Freitag im Grazer Straflandesgericht wegen gewerbsmäßigen schweren Betrugs mit einem Schaden von mehr als 5.000 Euro verantworten. Laut Anklage hinkte der Rumäne mit einer Krücke in der Stadt in Graz herum und täuschte ein Gebrechen vor. Der Staatsanwalt ging davon aus, dass über mehrere Jahre hinweg Passanten, die dem Bettler Geld gaben, bewusst getäuscht wurden, um mehr Reibach zu machen.

Vor Gericht erschien der Angeklagte wieder mit Krücke, die er aber nach eigenen Angaben gar nicht braucht. Der Beschuldigte gab bei seiner Aussage vor dem Kadi an, zunächst beim Betteln nur am Boden gesessen zu haben, doch mit Einsatz der Gehhilfe sei sein „Verdienst“ deutlich angestiegen.

Haft

„Ab heute werde ich auf die Krücke verzichten“, beteuerte der 36-Jährige. Er wurde zu zwei Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Richterin versucht es noch mit einer zusätzlichen Ermahnung: „Sie schaden ihrem ganzen Stand.“ Trotzdem humpelte er weiter auf der Krücke aus dem Saal. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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