Urteil nicht rechtskräftig

Frau mit Messer verletzt: Zwei Jahre Haft für 34-Jährigen

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Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, die mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Graz. Ein 34-jähriger Erntehelfer ist am Donnerstag im Grazer Straflandesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt worden. Er soll im September 2021 seiner Geliebten in der Oststeiermark einen Messerstich in den Rücken versetzt haben. Die Anklage lautete auf versuchten Mord, doch die Geschworenen glaubten dem Beschuldigten, dass er die Frau nicht töten wollte.

Der Angeklagte und die Frau kannten sich seit 2016, tatsächlich getroffen haben sich die beiden Rumänen aber nur selten. Sie kam als Erntehelferin in die Oststeiermark und holte ihn nach. Doch schon am dritten Tag sah er auf ihrem Handy, dass sie auch mit anderen Männern Kontakt hatte. "Er wurde von Eifersucht übermannt und stach ihr wuchtig unter dem linken Schulterblatt in den Rücken", war der Staatsanwalt überzeugt und betonte: "Sie überlebte nur knapp."

Angeklagter beteuert: "Es war ein Unfall"

Ganz anders schilderte der Angeklagte die Situation: "Ich bin kein Krimineller, es war ein Unfall", beteuerte er. Er sei mit der Frau nebeneinander an einem Tisch beim Essen gesessen, wollte sich noch Polenta abschneiden, da habe sie sich plötzlich umgedreht und "da ist es passiert". "Was ist passiert?", fragte Richterin Julia Riffel. "Sie hat sich selbst gestochen", beschrieb der Rumäne.

Daraufhin begann im Gerichtssaal ein aufwendiges Nachstellen der Situation. Eine beisitzende Richterin musste das Opfer mimen, statt der Tatwaffe gab man dem Angeklagten zur Demonstration einen Kugelschreiber. Der Mann versuchte zu zeigen, wie die Frau ganz zufällig durch eine unglückliche Bewegung mit dem Messer in Berührung gekommen sei. "Auch wenn sie sich dreht, kommt das Messer nicht unter das Schulterblatt, das geht sich nicht aus", warf Gerichtsmedizinerin Alexandra Meierhofer ein. "Wie ist der Stich dann passiert?", hakte die Richterin nach. "Verstehe ich auch nicht", kam die Antwort des Beschuldigten.

Er betonte, er sei zwar eifersüchtig gewesen und habe das Handy seiner Geliebten kontrolliert, aber "wir waren sehr liebevoll miteinander". Daraufhin konfrontierte ihn die Richterin mit einigen Nachrichten, die er der Frau geschickt hatte: "Wo bist du, du Schlampe?", war noch eine der gemäßigteren Äußerungen. "Hast du keine Angst, dass ich dir die Zähne aus dem Mund schlage?", stand da, oder auch ganz knapp: "Ich werde dich umbringen, wenn ich ankomme."

Angeklagter beteuerte, diese Nachrichten nie geschrieben

Der Angeklagte beteuerte, diese Nachrichten nie geschrieben zu haben. "Aber es ist Ihr Handy und Ihre Nummer", hielt ihm die Vorsitzende vor. "Es gibt keinen Grund, so etwas zu schreiben", antwortete der Angeklagte.

Die Laienrichter gingen zwar davon aus, dass der Angeklagte zugestochen hatte, befanden aber, dass es nur eine schwere Körperverletzung gewesen sei. Das Urteil lautete auf zwei Jahre Haft, davon acht Monate unbedingt, die mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt sind. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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