Im Herberstein-Prozess wurden am Mittwoch die letzten Zeugen einvernommen. Ein Urteil könnten nun noch im Juni fallen.
Als vorerst letzte Zeugen im Herberstein-Prozess hat Richterin Elisabeth Juschitz am Mittwoch am Grazer Straflandesgericht Finanz- und Landesbeamte sowie den Herberstein-Förster befragt. Im Zentrum des Interesses stand der Weg des ehemaligen Gutsverwalter Heinz Boxan zur Selbstanzeige, die sie Sache ins Rollen brachte. Die Verhandlung geht nun bis Mitte Juni in eine Pause.
Landesabteilung wusste nichts von Doppel-Ansuchen
Mit der
Einvernahme des Leiters der Landesabteilung für Wohnbauförderung wurde die
Verhandlung begonnen. Der Zeuge erklärte, dass in seiner Abteilung nicht
bekannt gewesen sei, dass der Tierpark auch bei anderen Abteilungen für
gleiche Projekte um Förderungen angesucht und auch bewilligt bekommen hatte.
Erst später deckte man auf, dass manche Ansuchen zu 115 Prozent ausbezahlt
wurden, so der Abteilungsleiter. Bei der Wohnbauförderung seien jedenfalls
maximal 20 Prozent der Gesamtkosten zu holen.
Förster beziffert Wert des Waldes
Wenn manipulierte
Rechnungen bei den Ansuchen gefunden würden, so werde die komplette
Förderung umgehend zurückgezogen. "In solchen Fällen führe ich auch keine
Gespräche mehr. Wir sind ja nicht am Bazar," so der Zeuge.
Während ein Steuerfahnder die ersten aufdeckenden Gespräche mit Heinz Boxan sowie die Ermittlungen schilderte, bezifferte der Herberstein-Förster den Wert des rund 200 Hektar großen Waldes: Rund eineinhalb Euro sei pro Quadratmeter zu erzielen. Bei der momentan schwierigen Marktlage könnte es aber weit weniger sein, sofern man einen Sofortverkauf anstrebe, erklärte der Förster Richterin Juschitz.
Urteil noch im Juni möglich
Nachdem die letzten Zeugen
befragt wurden, gibt es nun eine Pause in dem Prozessgeschehen. Der
Sachverständige Fritz Kleiner wird auf Grund der bisherigen
Verfahrensergebnisse sein Gutachten überarbeiten. Mit einer Fortsetzung des
Verfahrens ist laut Richterin frühestens in zwei Wochen zu rechnen. Dann
wird Kleiner sein Gutachten erörtern, anschließend erfolgen die
Schlussplädoyers. Ein Urteil könnte noch im Juni erfolgen.