3.600 € Strafe, fünf Monate bedingte Haft

Rettungsfahrer bei Rot in Kreuzung – Patientin tot

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Ein 22-Jähriger krachte beim Krankentransport in eine Bim – seine Patientin starb. 

Stmk. Die Bewohnerin eines Altenheimes in Graz sollte nur wegen Nasenblutens in ein Spital überführt werden. Transportiert wurde sie in einem Rettungswagen.

Am Steuer ein Sanitäter, erst 22 Jahre alt, aber schon drei Jahre im Einsatz. An der Kreuzung Conrad-von-Hötzendorf-Straße und Grazbachgasse schaltete er zwar das Martinshorn ein, missachtete jedoch die rote Ampel und krachte in eine Straßenbahn. Nach dem schweren Unfall erholte sich die betagte Patientin nicht mehr, sie starb wenig später.

Wegen grob fahrlässiger Tötung stand der 22-Jäh­rige nun vor Gericht: „Ein schöner Schmarrn“, nannte der Richter das Verfahren. Sein Urteil: 3.600 Euro Strafe, fünf Monate bedingt. 

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