Dreiecksbeziehung

Taxler erstach Liebes-Kontrahenten

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Eine Prostituierte in Graz hatte zwei Freunde - einen aus dem Suchtgiftmilieu und einen ägyptischen Taxunternehmer (64). Beim Streit der Kontrahenten verblutete der jüngere nach einem Halsstich. Jetzt folgte der Mordprozess.

Stmk. Der Taxler stand wegen des tödlichen Messerstichs bereits einmal vor dem Kadi -  damals ging es noch um Notwehrüberschreitung. Doch die Richterin, die sein "nicht schuldig" nicht akzeptierte, fällte ein Unzuständigkeitsurteil, sodass es jetzt zum Mordprozess kam.

Zu der tödlichen Dreiecksbeziehung kam es wie folgt: 2020 nahm der Ägypter eine junge Frau aus dem Milieu bei sich auf, die drogen- und alkoholabhängig war - es entstand den Worten des Angeklagten zufolge eine "Freundschaft plus", also Sex ohne echte Beziehung. Denn die Prostituierte (33) hatte inzwischen einen neuen Freund in ihrem Alter, der allerdings in Drogengeschäfte verwickelt war, was wiederum der Oldie-Lover, der früher für die Behörden als Dolmetscher gearbeitet hatte, mitbekam. Nachdem er den Kontrahenten bei der Polizei vernaderte, kam es im Vorjahr in der Wohnung der Frau in Graz - als alle drei einmal zusammen waren - zum finalen Aufeinandertreffen.

"Die zwei haben Vollgas gestritten", erinnert sich die Frau und Hauptzeugin.  "Das stimmt nicht", wehrte der Beschuldigte ab. Er habe nur gesagt, dass die Wohnung "wie ein Saustall ausschaut". Daraufhin sei der andere aufgestanden und habe ihn mit einer Hand gewürgt und in den Schwitzkasten genommen. "Er hat ganz fest gedrückt, die Finger haben sich wie Blei angefühlt auf meinem Hals." Er hatte "panische Angst" und habe das Messer ergriffen und zugestochen. "Ich weiß nicht, wie das passiert ist", schilderte er. Der Stich durchtrennte die Halsschlagader, "das Opfer verstarb binnen weniger Minuten am Tatort", erklärt die Staatsanwältin.

Die Geschworenen befanden den 64-Jährigen der grob fahrlässigen Tötung schuldig. Das Urteil lautete auf ein Jahr Haft, davon acht Monate bedingt. Allerdings verbüßte er die Strafe bereits während der Untersuchungshaft, wodurch er sofort enthaftet wurde. Er durfte anschließend nach Hause gehen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

 

   

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