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Übungsleiter vergaß eigene, scharfe Waffe

Toter Polizist: Todesschuss in Rücken war ''dummer Fehler''

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Im Keller der Landespolizeidirektion in Graz kam es zum Todesdrama. Jetzt weiß man, wie.

Steiermark. Mittwochvormittag hatten die fünf männlichen Kollegen der Bereitschaftseinheit noch eine verirrte Pensionistin auf der Laßnitzhöhe gesucht – und gefunden. Dann waren sie Mittagessen. Spontan entschloss sich die Gruppe hernach, am Nachmittag eine Schießübungstrainingseinheit zu absolvieren. Hier sammelte der Übungsleiter – ein an sich erfahrener 39-jähriger Polizist – alle scharfen Glockwaffen samt Holstern der vier Kollegen ein und gab ihnen im Gegenzug, wiederum in eigenen Holstern, sogenannte „Rotwaffen“.

Übungswaffe
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× Übungswaffe

Das sind gänzlich rot gefärbte schussunfähige Pistolen, die keinen Schießkanal haben, aber ansonsten baugleich mit scharfen Waffen sind und laut „Klick“ machen, wenn man abdrückt.

Im Keller der Polizeizentrale übten die fünf eine „lebensbedrohliche Einsatzlage“ gegen einen gefährlichen Täter und rückten hintereinander einen Gang nach vor.

Drei Jahre Haft für fahrlässige Tötung drohen

Dabei wollte der Übungsleiter den anderen demonstrieren, dass der Kollege in der Mitte in einer besonders gefährdeten Position ist, zog seine Glock – von der er annahm, dass sie auch eine „Rotwaffe wäre“ –, nur leider hatte der 39-jährige Übnungsleiter beim Austausch der Pistolen ganz darauf vergessen, auch seine eigene scharfe gegen eine harmlose rote auszutauschen. Und als er jetzt dem jungen Kollegen in den Rücken zielte und asbdrückte, machte es nicht „Klick“, sondern hallend löste sich ein echter Schuss. Das Projektil traf und zerfetzte eine lebenswichtige Ader des 29-Jährigen ledigen Polizisten aus dem Bezirks Voitsberg. Trotz alle Bemühungen war er nicht mehr zu retten.

Als der Übungsleiter den „dummen Fehler“ und die Folgen realisierte, brach auch er zusammen. Nicht nur, dass er ein Leben ausgelöscht hat, könnte er bei einer Verurteilung wegen grob fahrlässiger Tötung – bis zu drei Jahre Haft drohen – aus dem Polizeidienst fliegen.

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