Der 53-Jährige hat laut Anklage einer schlafenden Betrunkenen in den Schritt gegriffen.
Ein Taxler hat sich am Donnerstag bei einem Prozess in Salzburg wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person verantworten müssen. Der 53-Jährige soll am 14. Mai 2016 eine betrunkene 18-jährige Kundin, die auf der Rückbank eingeschlafen war, am Genitalbereich betastet haben. Der nicht geständige Angeklagte wurde zu sechs Monaten bedingter Haft plus 1.440 Euro Geldstrafe verurteilt.
Der Beschuldigte bestritt den Vorwurf vehement. Er habe nach hinten gegriffen, um ihre Geldtasche zu suchen, die Frau aber nicht berührt, sagte er zur Vorsitzenden des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg, Anna-Sophia Geisselhofer. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da weder Staatsanwalt Andreas Allex noch Verteidiger Andreas Donabauer eine Erklärung abgegeben haben.
Hand in der Hose
Der sexuelle Übergriff soll in der Stadt Salzburg bei einem kurzen Halt während der nächtlichen Taxifahrt von der Lokalmeile Rudolfskai in den Stadtteil Langwied zugetragen haben. Die junge Frau berichtete zu Hause von den Vorfall, ihr Vater erstattete Anzeige. Bei der polizeilichen Befragung erklärte sie, der Taxifahrer habe mit seiner Hand unter ihre Unterhose gegriffen und den Schambereich berührt.
In der kontradiktorischen Einvernahme vor Gericht wusste die 18-Jährige allerdings nicht mehr genau, ob sich die Hand des Mannes ober oder unter ihres Stringtangas befunden hatte. "Ich habe gemerkt, dass er seine Hand in meiner Hose hatte. Er zog sie voll schnell raus, als ich aufgewacht bin", schilderte das mutmaßliche Opfer. "Ich bin erschrocken und habe zu schreien angefangen und wollte aussteigen", erzählte die Frau weiter. "Doch er hat mich nicht lassen. Er hat mich dann heimgefahren. Ich habe geweint, ihm das Geld gegeben, bin ausgestiegen und dann ist er weitergefahren."
"Sitzprobe"
Doch der Taxifahrer entgegnete, er habe ihr nur die Geldtasche gegeben, die sie im Auto verloren habe. "Da war keine Berührung", übersetzte der Dolmetscher die Angaben des Angeklagten. Wie er sich den Vorwurf der Kundin erklären könne, wollte die vorsitzende Richterin wissen. "Das ist eine Verleumdung und eine Ausländerfeindlichkeit", antwortete der türkischstämmige Österreicher, der seit 15 Jahren als Taxler arbeitet und derzeit eigenen Angaben zufolge Notstandshilfe bezieht.
Zudem sei der Abstand von seiner Position am Fahrersitz zur Kundin, die auf der Rückbank hinter dem Beifahrersitz saß, zu groß gewesen, als dass er mit der Hand in ihren Schritt hätte greifen können, rechtfertigte sich der verheiratete Vater zweier Kinder. Gegen den Mann war bereits im Jahr 2015 wegen eines ähnliches Vorwurfes ein Verfahren am Bezirksgericht anhängig, das mit einer Diversion geendet hatte. Damals führten zwei Polizisten eine "Sitzprobe" durch, wobei der Beamte am Fahrersitz "ohne Probleme mit der rechten Hand in den Schritt des anderen gelangen konnte", wie die Vorsitzende heute ausführte.
Spurenmaterial nicht ausreichend
Ein Sachverständigen-Gutachten konnte keine Klarheit bringen. An der Unterhose der Kundin habe man biologische Kontaktspuren des Angeklagten nicht nachweisen können, erklärte der Gerichtsmediziner. Es seien zwar männliche Merkmale gefunden worden, die Qualität des Spurenmaterials sei aber nicht ausreichend gewesen, um ein zuverlässiges Untersuchungsergebnis zu erhalten.
Eine Freundin der 18-Jährigen erklärte im Zeugenstand noch, sie habe die 18-Jährige, die wegen ihres Alkoholkonsum damals nicht mehr alleine gehen habe können, gegen 3.50 Uhr ins Taxi gesetzt, zuvor noch für sie Geld für den Fuhrlohn abgehoben und dem Chauffeur die Adresse der Frau mitgeteilt. Der Taxler wiederum meinte, er habe zunächst nicht gewusst, wohin er fahren solle und seine Kundin mehrmals nach der Adresse gefragt. Als er bei einer Kreuzung nicht wusste, wohin, sei er stehen geblieben, bis die Frau ihm endlich habe sagen können, wo sie wohne. Verteidiger Donabauer gab auch noch zu bedenken, dass die Frau bei der ersten Einvernahme noch 1,6 Promille Alkohol im Blut hatte.