Der derzeit wichtigste Gerichtsfall Österreichs findet in 31 Tagen statt.
Wien. Das lange Warten auf den Prozess des Jahres scheint bald ein Ende zu haben. In genau einem Monat, am 5. September, muss sich der ehemalige Burgschauspieler Florian Teichtmeister vor einem Schöffensenat im Wiener Landesgericht verantworten. Der Prozess wurde im Februar wegen „akuter Erkrankung“ des Angeklagten verschoben.
Erweiterte Anklage. Vorgeworfen wird dem 43-Jährigen nicht nur der Besitz von verbotenen kinderpornografischen Dateien, sondern seit kurzem auch die Herstellung. Denn bei einer zusätzlichen Auswertung des Materials in der Größe von rund 23 Terabyte, fand ein Datenforensiker heraus, dass Teichtmeister 34.696 Dateien selbst verändert hatte. Der Beschuldigte hatte diese bearbeitet, indem er Collagen erstellte und Diashows sowie Videos anfertigte.
Dem Angeklagten droht der Maßnahmevollzug
Gutachten. Aufgrund der neuen Erkenntnisse droht dem Schauspieler nicht nur eine höhere Strafe von bis zu drei Jahren Haft, sondern zudem eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.
Ein Gutachten attestierte dem 43-Jährigen eine „schwerwiegende und nachhaltige psychische Störung“, die Voraussetzung für eine Maßnahme nach dem Strafgesetzbuch Paragraf 21 Absatz 2.
Teichtmeister genießt den Sommer in Wien
Dreist. Während die Wogen rund um seinen Prozess immer höher schlagen, scheint Florian Teichtmeister, für den die Unschuldsvermutung gilt, den Sommer in Wien zu genießen. Mehrmals wurde der Ex-Burgschauspieler in Nobellokalen in der Innenstadt gesichtet. Diese Besuche könnten allerdings ein abruptes Ende finden, denn mehrere Wirte kündigten bereits an, den Schauspieler nicht mehr ins Haus zu lassen.