Urteil nicht rechtskräftig.
Im Terror-Prozess am Freitag am Landesgericht Korneuburg ist ein 22-Jähriger nicht rechtskräftig zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich gefälschte Dokumente besorgt und wollte nach Ansicht des Schöffensenats über die Türkei nach Syrien reisen, um sich dem Islamischen Staat (IS) anzuschließen. Die bedingte Haftentlassung 2016 im Ausmaß von acht Monaten wurde widerrufen.
Der Tschetschene wurde der Verbrechen der terroristischen Vereinigung und kriminellen Organisation, der Urkundenfälschung und des Besitzes falscher Urkunden schuldig gesprochen. Er war gemeinsam mit einem weiteren Mann im Mai am Flughafen Wien-Schwechat mit gefälschten Pässen angehalten worden. Der 22-Jährige bestritt die Terrorismus-Vorwürfe und gab an, dass er in der Türkei eine Frau treffen und heiraten wollte. "Wir haben es Ihnen nicht geglaubt", so die vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung. Der Schöffensenat gehe davon aus, dass es diese Frau nicht gebe. Es lägen keine Kontaktdaten vor, auch der Mittäter habe in seiner Einvernahme nichts davon gesagt, dass in der Türkei ein Treffen mit einer Frau geplant gewesen wäre.
Die Verteidigung meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft meldete ebenfalls Berufung an. Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig.