Tierschützer-Prozess

Verdeckte Ermittlung war zulässig

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Eine Maßnahmebeschwerde wurde am Donnerstag abgewiesen.

Dass gegen die Tierschützer, die in Wiener Neustadt in einem aufsehenerregenden Verfahren unter anderem nach dem Mafia-Paragrafen 278a Strafgesetzbuch (StGB) zur Anklage gebracht und in diesem Punkt rechtskräftig freigesprochen wurden, eine verdeckte Ermittlerin eingesetzt wurde, war - sofern es um sicherheitspolizeiliche Agenden ging - zulässig. Das hat das Wiener Verwaltungsgericht entschieden.

   Richter Wolfgang Helm wies am Donnerstagnachmittag eine Maßnahmebeschwerde ab, die drei Aktivisten - darunter der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VgT), Martin Balluch, und ein Mann, der behauptet hatte, die verdeckte Ermittlerin "Danielle Durand" wäre mit ihm intim geworden - eingebracht hatten. Soweit es um kriminalpolizeiliche Maßnahmen ging - die Ermittlerin hatte beispielsweise Wasserflaschen der drei Tierschützer an sich genommen, um diese einer DNA-Untersuchung zuführen zu können -, wurde die Beschwerde mangels einer gesetzlichen Grundlage zurückgewiesen. Die Prüfung derartiger Maßnahmen fällt nicht in die Zuständigkeit von Verwaltungsgerichten.

   Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, da vom Verhandlungsleiter eine ordentliche Revision zugelassen wurde.
 

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