Vor Gericht war der Täter wortkarg. „Mit Messer hineingestochen“, meinte er knapp. Die Gerichtspsychiaterin sprach von einer schweren Kindheit.
Der 18-Jährige sieht aus wie ein normaler Jugendlicher in Skaterhose und Kapuzenpulli. Doch beim Lienzer liegt einiges im Argen. Im April hat er einen Passanten auf der Straße ein schwarzes Klappmesser in den Rücken gerammt und ihn so schwer verletzt.
Jetzt hat ihn Richter Andreas Fleckl in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einweisen lassen. Die Gefahr, dass er weitere Straftaten mit schwerer Folge begehen könne, sei zu groß, erklärte Fleckl. Laut Gerichtspsychiaterin Karin Treichl liegt beim Burschen eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie vor.
Wortkarger Angeklagter
Am 16. April war der Angeklagte gegen 21
Uhr mit Freunden in Lienz unterwegs, als ihm sein Opfer entgegenkam. Der
Bursche rempelte den Mann grundlos an, stach
mit dem Messer zu. Auf die Frage des Richters, was sich genau abgespielt
habe, meinte er knapp: „Mit Messer hineingestochen.“ Und darauf, was er sich
dabei gedacht habe? „Weiß ich nicht mehr.“
Alkohol und Cannabis
Er sei wütend gewesen, habe den älteren Mann
nicht schwer verletzen wollen. Das Opfer erschien als Zeuge: „Nach der
Attacke war ich acht Tage im Spital. Die Wunde ist inzwischen verheilt.“
Gerichtspsychiaterin Treichl erklärte, dass der Bursche aus intakten
Verhältnissen stamme, aber ab seinem 12. Lebensjahr einen Knacks erlitten
habe. Als Kind sei er übergewichtig und ein Außenseiter gewesen, später habe
er sehr viel Alkohol getrunken, täglich Cannabis geraucht und keine Lehre
abgeschlossen.
Der Vater des Burschen, der auf der Zuschauerbank saß, brach bei den Ausführungen Treichls in Tränen aus. Erst wenn der Bursche Einsicht zeige und zu einer freiwilligen medikamentösen Behandlung bereit sei, könne er aus der Anstalt wieder entlassen werden. Der Bursch nahm das Urteil an, es ist rechtskräftig.