29-Jähriger soll für Terrormiliz gekämpft haben ++ Urteil nicht rechtskräftig
Ein 29-jähriger Iraker ist am Montag am Landesgericht Innsbruck wegen des Verbrechens der terroristischen Vereinigung zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Mann war bereits vor rund einem Jahr zu einer Freiheitsstrafe in derselben Höhe verurteilt worden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte dieses Urteil jedoch wegen Fragen der Zuständigkeit eines österreichischen Gerichts aufgehoben.
Da der 29-Jährige jedoch seinen gewöhnlichen Wohnsitz in Österreich habe und er nicht in den Irak ausgeliefert werden könne, sei ein österreichisches Gericht zuständig, erklärte der Richter. Das Urteil war vorerst nicht rechtskräftig. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab.
Dem 29-jährigen Asylwerber wurde vorgeworfen, zwischen Sommer 2014 und Frühling 2015 vor allem in Tikrit für die Miliz "Asa'ib Ahl al-Haqq" gekämpft zu haben. Zudem soll er als Leibwächter des Anführers die Miliz unterstützt haben. Der Iraker hatte sich nicht schuldig bekannt. Er sei lediglich dem Aufruf zur Volksmobilisierung im Kampf gegen den "Islamischen Staat" (IS) im Irak gefolgt.
Terror-Organisation
Ein als Sachverständiger beigezogener Nahost-Experte hatte in seinem Gutachten erklärt, dass es sich bei der schiitischen Milizeinheit, der der Angeklagte angehört haben soll, um eine Terrororganisation handle. "Aufgrund der Ausführungen des Sachverständigen geht der Schöffensenat davon aus, dass diese Gruppierung eine terroristische Vereinigung ist", meinte der Richter. Zudem habe sich der 29-Jährige bewusst dieser Miliz angeschlossen und auch gewusst, welche Mittel diese Organisation anwende.
Der Verteidiger hatte noch vor der Urteilsverkündung ein weiteres Gutachten eines Sachverständigen beantragt, da das gegenwärtige Gutachten "unschlüssig, unklar und nicht wissenschaftlich fundiert" sei. Zudem hatte der Rechtsanwalt die Ladung des irakischen Innen- und des irakischen Außenministers als Zeugen beantragt, da diese aussagen könnten, dass die Miliz Teil der offiziellen Sicherheitskräfte gewesen sei. "Mein Mandant wollte lediglich für seine Heimat kämpfen und hatte dabei das Pech, zu einer Einheit zu kommen, die nun von einem Sachverständigen als terroristisch eingestuft wird", meinte der Verteidiger in seinem Schlussplädoyer.