Illegales Geschäft

Tiroler Apotheker stoppen Versandhandel

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Zwei Wiener sollen verschreibungspflichtige Arznei vertrieben haben.

Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist in Österreich und in der EU verboten. Doch immer wieder wollen damit Apotheker oder andere Unternehmen zu Umsatz und Gewinn kommen. Pikante aktuelle Affäre in Österreich: Tiroler Apotheker ließen zwei Wiener Kollegen damit auffliegen. Es gibt Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, auch verwaltungs- und disziplinarrechtliche Konsequenzen könnte es geben, meinen Juristen und der Präsident der Tiroler Landesgeschäftsstelle der Apotheker, Martin Hochstöger.

Auch Anti-Baby-Pille im Sortiment
"Der Landesgeschäftsstelle Tirol der Österreichischen Apothekerkammer ist es mit Unterstützung von Tiroler Apothekern gelungen, einen illegalen Arzneimittelversandhandel des Einzelunternehmens (...) im Zusammenwirken mit zwei Wiener Apotheken an Mitarbeiter diverser größerer Firmen, Banken und des Finanzamtes Innsbruck aufzudecken. (...) Die Bestellungen erfolgten über Internet, geliefert wurden die bestellten Apothekenprodukte, rezeptpflichtige Arzneimittel zum Teil auch ohne Rezept, innerhalb weniger Tage an die Arbeitsstelle (des Bestellers, Anm.)", informierte Hochstöger vor kurzem seine Kollegen.

Der Tiroler Apothekerkammerpräsident: "Ich bin auf die ganze Geschichte im vergangenen Herbst durch Recherchen der Tiroler Tageszeitung gestoßen. Zunächst liefen Bestellung und Auslieferung über das Einzelunternehmen. Der Unternehmer stand uns aber dann als 'Kronzeuge' zur Verfügung." Da hätten die Wiener Apotheken eben das ganze Geschäft übernommen. Der Standesvertreter: "Da haben wir gehandelt und uns ausschließlich auf rezeptpflichtige Arzneimittel konzentriert." Versandhandel damit sei nämlich absolut verboten. Die Produktpalette hätte sich "quer durch den Gemüsegarten" bewegt. Anti-Baby-Pille (Hormone) und auch Mittel gegen erektile Dysfunktion seien unter dem Angebot gewesen, hieß es damals.

Unterlassungserklärung abgegeben
In Wien waren offenbar eine Apotheke im Alsergrund und eine in Ottakring die Betreiber. Rainer Prinz, Jurist der Österreichischen Apothekerkammer in Wien: "Wir haben zwei Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG, Anm.) eingebracht." Solche Verfahren gehen praktisch immer auf Unterlassung. Sie sind normalerweise zweistufig, mit einer Art 'einstweiligen Verfügung' am Beginn. Der ehemals involvierte Tiroler Einzelunternehmer hatte eine Unterlassungserklärung bereits am 16. Februar abgegeben und Anwaltskosten in Höhe von rund 1.300 Euro bezahlt.

Frage nach Gewinnen
Der Tiroler Apothekerkammerpräsident in seinem Schreiben: "Es ist zu hoffen, dass es rasch und nachhaltig gelingt, derartige Arzneimittelversandhandelsaktivitäten einzelner schwarzer Schafe aus dem Apothekenbereich zu Lasten der regionalen Apotheken, die die Nahversorgung und die Bereitschaftsdienste aufrecht erhalten und die Bevölkerung qualitativ hochwertig vor Ort versorgen, abzustellen." Hochstöger im Gespräch: "Es geht aber im Grunde um die Arzneimittelsicherheit."

Offen seien auch disziplinarrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten. Und wie die Apotheker Gewinne mit Abschlägen von bis zu an die 50 Prozent tätigen wollten, wäre unklar. Hochstöger: "Ich habe mir das mit Rabatten von 30 bis 50 Prozent auszurechnen versucht. Entweder ich kann nicht rechnen - oder die Anderen." Solche Abschläge seien einfach unwirtschaftlich, abgesehen von allen anderen Aspekten.

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