Zwei Wiener sollen verschreibungspflichtige Arznei vertrieben haben.
Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist in Österreich und in der EU verboten. Doch immer wieder wollen damit Apotheker oder andere Unternehmen zu Umsatz und Gewinn kommen. Pikante aktuelle Affäre in Österreich: Tiroler Apotheker ließen zwei Wiener Kollegen damit auffliegen. Es gibt Klagen wegen unlauteren Wettbewerbs, auch verwaltungs- und disziplinarrechtliche Konsequenzen könnte es geben, meinen Juristen und der Präsident der Tiroler Landesgeschäftsstelle der Apotheker, Martin Hochstöger.
Auch Anti-Baby-Pille im Sortiment
"Der Landesgeschäftsstelle
Tirol der Österreichischen Apothekerkammer ist es mit Unterstützung von
Tiroler Apothekern gelungen, einen illegalen Arzneimittelversandhandel des
Einzelunternehmens (...) im Zusammenwirken mit zwei Wiener Apotheken an
Mitarbeiter diverser größerer Firmen, Banken und des Finanzamtes Innsbruck
aufzudecken. (...) Die Bestellungen erfolgten über Internet, geliefert
wurden die bestellten Apothekenprodukte, rezeptpflichtige Arzneimittel zum
Teil auch ohne Rezept, innerhalb weniger Tage an die Arbeitsstelle (des
Bestellers, Anm.)", informierte Hochstöger vor kurzem seine Kollegen.
Der Tiroler Apothekerkammerpräsident: "Ich bin auf die ganze Geschichte im vergangenen Herbst durch Recherchen der Tiroler Tageszeitung gestoßen. Zunächst liefen Bestellung und Auslieferung über das Einzelunternehmen. Der Unternehmer stand uns aber dann als 'Kronzeuge' zur Verfügung." Da hätten die Wiener Apotheken eben das ganze Geschäft übernommen. Der Standesvertreter: "Da haben wir gehandelt und uns ausschließlich auf rezeptpflichtige Arzneimittel konzentriert." Versandhandel damit sei nämlich absolut verboten. Die Produktpalette hätte sich "quer durch den Gemüsegarten" bewegt. Anti-Baby-Pille (Hormone) und auch Mittel gegen erektile Dysfunktion seien unter dem Angebot gewesen, hieß es damals.
Unterlassungserklärung abgegeben
In Wien waren offenbar eine
Apotheke im Alsergrund und eine in Ottakring die Betreiber. Rainer Prinz,
Jurist der Österreichischen Apothekerkammer in Wien: "Wir haben zwei Klagen
wegen unlauteren Wettbewerbs (UWG, Anm.) eingebracht." Solche Verfahren
gehen praktisch immer auf Unterlassung. Sie sind normalerweise zweistufig,
mit einer Art 'einstweiligen Verfügung' am Beginn. Der ehemals involvierte
Tiroler Einzelunternehmer hatte eine Unterlassungserklärung bereits am 16.
Februar abgegeben und Anwaltskosten in Höhe von rund 1.300 Euro bezahlt.
Frage nach Gewinnen
Der Tiroler Apothekerkammerpräsident in
seinem Schreiben: "Es ist zu hoffen, dass es rasch und nachhaltig gelingt,
derartige Arzneimittelversandhandelsaktivitäten einzelner schwarzer Schafe
aus dem Apothekenbereich zu Lasten der regionalen Apotheken, die die
Nahversorgung und die Bereitschaftsdienste aufrecht erhalten und die
Bevölkerung qualitativ hochwertig vor Ort versorgen, abzustellen."
Hochstöger im Gespräch: "Es geht aber im Grunde um die
Arzneimittelsicherheit."
Offen seien auch disziplinarrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen für die Beteiligten. Und wie die Apotheker Gewinne mit Abschlägen von bis zu an die 50 Prozent tätigen wollten, wäre unklar. Hochstöger: "Ich habe mir das mit Rabatten von 30 bis 50 Prozent auszurechnen versucht. Entweder ich kann nicht rechnen - oder die Anderen." Solche Abschläge seien einfach unwirtschaftlich, abgesehen von allen anderen Aspekten.