Vierjähriger gestorben

Tödlicher Fenstersturz in Wien: Bewährungsstrafen

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Eineinhalb Jahre bedingt für Vater, ein Jahr bedingt für Stiefmutter 

Der Prozess um den Tod eines viereinhalbjährigen Buben, der am 26. April 2018 in Wien-Donaustadt aus dem Fenster einer im siebenten Stock gelegenen Wohnung gestürzt war, ist mit Bewährungsstrafen für den Vater und die Stiefmutter zu Ende gegangen. Ein Schöffensenat verhängte am Mittwoch am Landesgericht über den 28-Jährigen eineinhalb Jahre, über seine gleichaltrige Ex-Partnerin ein Jahr bedingt.
 
Entgegen der Anklage, die dem Paar gröbliche Vernachlässigung im Sinne des §92 Absatz 3 StGB zur Last gelegt hatte, wurden die beiden wegen grob fahrlässiger Tötung (§81 StGB) schuldig erkannt. Das hatte hinsichtlich des Strafrahmens entscheidende Bedeutung. Wäre der Senat (Vorsitz: Nicole Baczak) der Staatsanwaltschaft gefolgt, hätten die Angeklagten mit einer Strafe zwischen einem und zehn Jahren rechnen müssen. Auf das vom Gericht angenommene Delikt sieht das Gesetz dagegen maximal drei Jahre Haft vor.
 
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