Wieder einmal von ihrer "besten" Seite zeigt sich die heimische Justiz: Zuerst brauchte man beinahe zwei Jahre, um endlich ein Tierquäler-Paar vor Gericht zu stellen, die Frau kam mit einem Freispruch, der Mann mit 700 Euro Geldstrafe davon.
OÖ. Die traurige Vorgeschichte: Im Dezember 2022 wurde die Tierschutzorganisation Pfotenhilfe von der Polizei gebeten, einen in Aurolzmünster auf der Straße herumirrenden Hund zu bergen, der kaum noch stehen konnte. Doch alle Bemühungen halfen nichts mehr: Rambo - ein, wie sich herausstellte, an der Kette gehaltener Hund (auch wenn die Besitzer auf Urlaub fuhren) war sterbenskrank und musste vom Tierarzt in Anif noch am selben Tag erlöst werden.
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Bei der Verhandlung am Dienstag am Landesgericht Ried im Innkreis bekannte sich der Angeklagte schuldig, wobei sein Anwalt beteuerte, dass "Rambo" ein Familienhund gewesen sei und man eine liebevolle, innige Beziehung zu ihm gehabt hätte. Die Gattin bekannte sich überhaupt nicht schuldig, weil sie mit dem Hund gar nichts zu tun gehabt habe - sie hätte ihn nicht einmal gefüttert. Belastungszeugen - auch Nachbarn -, die anderes zu berichten gehabt hätten, wurden zwar geladen, aber ohne Befragung wieder weggeschickt - am Ende wurde die Frau "mangels Beweisen" freigesprochen.
Ihr Gatte kam mit einer Diversion und einem Bußgeld von nur 700 Euro davon, obwohl ein Gerichtsgutachten feststellte, dass Rambo schon "über einen längeren Zeitraum augenscheinlich schwer krank war und längst tierärztliche Hilfe benötigt hätte. Im Strafantrag hatte die Staatsanwaltschaft festgestellt, dass die Beschuldigten Rambo "unnötige Qualen zugefügt" hätten, indem sie "ihm trotz erkennbar schmerzhafter Erkrankungen und schlechten Gesundheitszustands eine adäquate fachkundige tierärztliche Untersuchung und Behandlung vorenthielten, wodurch der Hund aufgrund seiner zahlreichen Leiden letztlich euthanasiert werden musste."
Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe.
Pfotenhilfe-Sprecher Jürgen Stadler ist entsetzt: "Es ist wirklich unfassbar, wie kaltherzig und grausam Menschen sein können. Der Strafrahmen hätte bis zu zwei Jahre betragen. Der heutige Urteilsspruch ist erschütternd."